Wahl Betriebsrat
Hallo, in unserer Einrichtung (Bildungsträger) wurde gestern ein neuer BR gewählt. Vertreten sind 2 Sozialpädagogen und 3 Ausbilder. Meine Frage: laut BVerfG müssen aus jedem Organisationsbereich Angestellte vertreten sein, das beträfe bei uns auch die Bereiche Verwaltung und Stützlehrer. Es standen auch Mitarbeiter dieser Bereiche zur Wahl, wurden halt nicht gewählt. Müssen wir jetzt eine Änderung bzw. Neuwahl vornehmen?
Community-Antworten (1)
20.03.2018 um 11:12 Uhr
"laut BVerfG müssen aus jedem Organisationsbereich Angestellte vertreten sein,"
da wo Du das gefunden hast, wird vermutlich etwas stehen, das "sollen" bedeutet.
"Müssen wir jetzt eine Änderung bzw. Neuwahl vornehmen?"
Nein.
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