Bei uns werden Kreditkartenabrechnungen für Reisekosten bisher über Firmenkonten abgewickelt. Nun sollen diese Verträge gekündigt werden, und die betreffenden Mitarbeiter wurden aufgefordert, Anträge für neue Kreditkarten zu stellen, Abrechnung dann nur noch über Privatkonten. Die Kosten für die KK trägt natürl. der AG. Jegliche Reisekostenzuschüsse sollen zukünftig entfallen, d.h. es wird erwartet, dass die Mitarbeiter für beruflich bedingte Reisekosten mit ihren Privatkonten persönlich haften ohne jegl. Alternative, da Reisekostenvorschüsse komplett abgeschafft werden sollen.
- Ist das in dieser Ausschließlichkeit zulässig?
- Muss der AG ggf. eine Alternative zur privaten Haftung anbieten wie bsp. Reisekostenvorschüsse?
- Ist das Thema eigentlich mitbestimmungspflichtig?
Habe schon den einen oder anderen Beitrag hierzu gesichtet, jedoch leider ohne Antworten auf unsere Fragen.