Firmenkreditkarte über Privatkonten?
Bei uns werden Kreditkartenabrechnungen für Reisekosten bisher über Firmenkonten abgewickelt. Nun sollen diese Verträge gekündigt werden, und die betreffenden Mitarbeiter wurden aufgefordert, Anträge für neue Kreditkarten zu stellen, Abrechnung dann nur noch über Privatkonten. Die Kosten für die KK trägt natürl. der AG. Jegliche Reisekostenzuschüsse sollen zukünftig entfallen, d.h. es wird erwartet, dass die Mitarbeiter für beruflich bedingte Reisekosten mit ihren Privatkonten persönlich haften ohne jegl. Alternative, da Reisekostenvorschüsse komplett abgeschafft werden sollen.
- Ist das in dieser Ausschließlichkeit zulässig?
- Muss der AG ggf. eine Alternative zur privaten Haftung anbieten wie bsp. Reisekostenvorschüsse?
- Ist das Thema eigentlich mitbestimmungspflichtig? Habe schon den einen oder anderen Beitrag hierzu gesichtet, jedoch leider ohne Antworten auf unsere Fragen.
Community-Antworten (16)
02.04.2009 um 07:48 Uhr
Hallo aufitauchi,du schreibst: *Bei uns werden Kreditkartenabrechnungen für Reisekosten bisher über Firmenkonten abgewickelt. * Sorgt als Betriebsrat dafür das es so bleibt,so ist es richtig und bedarf es nicht einer änderung !!! MFG
02.04.2009 um 09:55 Uhr
@aufitauchi, "Ist das Thema eigentlich mitbestimmungspflichtig?" Im kollektiven Arbeitsrecht stehen Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht zu....
02.04.2009 um 10:52 Uhr
@ pirat: ganz sicher nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7, denn der regelt die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
@troisdorfer: die Fragestellung dreht sich ja genau darum, ob der BR eine rechtliche Grundlage dafür hat, dafür zu sorgen, dass alles beim Alten bleibt.
@aufitauchi: ihr habt ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 4. der Arbeitgeber kann den Abwicklungsmodus daher nicht einfach ändern.
Zitat: " Arbeitsentgelt im Sinne dieser Bestimmung ist die in Geld auszuzahlende Vergütung des Arbeitgebers für geleistete Arbeit ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung: Gehalt, Lohn, Provisionen, Kindergeld, Familienzulage, Teuerungszulage, Urlaubsgeld (vg. BAG 25.4, AP Nr. 3 zu § 88 ArbGG 1979) sowie Reisekosten, Wegegelder, Spesen, Auslösungen usw. einschließlich der Regelung von Vorschußzahlungen".
Quelle: Fitting, Kaiser, Heither, Engels u.Schmidt, Kommentar zum BetrVG, § 87 Randnummer 179-180
Also könnt ihr den Abschluß einer Betriebsvereinbarung erzwingen und den offensichtlichen Vorfinanzierungsnachteil von den Kollegen abwenden.
02.04.2009 um 12:00 Uhr
@K.Etzer, ich bitte vielmals um Vergebung, bei dem ganzen „Mobility Management“ ist mir doch glatt ein Tippfehler unterlaufen.....
gez.: PIRAT!
02.04.2009 um 13:16 Uhr
"....Vorfinanzierungsnachteil von den Kollegen abwenden"
Das bezweifel ich! Ich kenne mehr als eine Einigungstelle die genau die hier vorgesehene Regelung verabschiedet hat.
02.04.2009 um 13:55 Uhr
"Die Kosten für die KK trägt natürl. der AG. Jegliche Reisekostenzuschüsse sollen zukünftig entfallen, d.h. es wird erwartet, dass die Mitarbeiter für beruflich bedingte Reisekosten mit ihren Privatkonten persönlich haften ohne jegl. Alternative, da Reisekostenvorschüsse komplett abgeschafft werden sollen. - Ist das in dieser Ausschließlichkeit zulässig? -"
Erstens halte ich eine solche Regelung für zulässig.
Zweitens werden im Rahmen dieser Firmenkreditkarten üblicher Weise längere Zahlungsziele vereinbart, z.B. dass erst zum übernächsten Abrechnungszeitraum abgebucht wird.
Drittens müssen Reisekostenabrechnungen im Regelfall zeitnah erfolgen, entweder 1x monatlich oder im direkten Anschluss an eine Dienstreise.
Der AG hat sicher zu stellen, dass die Reisekostenabrechnung zügig bearbeitet und das Geld vor Abbuchung vom Privatkonto überwiesen ist. Sollte bei einem Zahlungsziel von mind. 4 oder bis zu ca. 9 Wochen kein großes Problem darstellen.
Ach so ... da der AG zunächst einmal für die Deckungssumme einer Firmenkreditkarte gerade steht, hält sich die private Haftung des ANs schwer in Grenzen. Man wird doch davon ausgehen dürfen, das mit dem Kreditkartenunternehmen ein Rahmenvertrag vereinbart worden ist, oder?
02.04.2009 um 14:42 Uhr
Da weisst Du vielleicht mehr als ich, aber mir ist nichts darüber bekannt, dass der AG für die Deckungssumme dieser privaten Kreditkarte geradestehen würde. Die neue Corporate Kreditkarte würde durch den AN beantragt, genauso wie er jede andere private Kreditkarte beantragt. Nach meinem Verständnis läuft die Haftung dann über denjenigen, über dessen Konto abgewickelt wird, oder nicht?
02.04.2009 um 15:19 Uhr
So isses. Und wenn der ArbG zufällig insolvent werden sollte, dann bleibt der AN auch drauf sitzen. Vielleicht solltet ihr mal erforschen, aus welchem Grund euer ArbG den Ablauf verändern will; könnte ja immerhin sein, das er sich aus gegebenem Anlaß mit der Optimierung der Liquidität befassen muß, weil's schon im Schritt kneift.....
@ganther: dabei kommt es vielleicht drauf ein, wie die Einigungsstelle besetzt ist.
02.04.2009 um 15:54 Uhr
Millionen von AN machen Dienstreisen ohne Vorschuss und haben damit auch das Insolvenzrisiko des AG. Aber nicht nur da habe ich dieses Problem. Die meisten AN in Deutschland gehen auch mit Ihrer Arbeitsleistung in Vorleistung ohne dass man gleich den Teufel an die Wand malt.
Bei uns in der Unternehmensgruppe gab es dazu 6 Einigungsstellen mit wechselnden Richtern. 2 davon vom BAG. Und das Ergebnis war zumindest in diesem Punkt immer gleich. Was die meisten Einigungstellen eingebaut haben war ein Freistellungsanspruch des AN für die dienstreisebedingten Aufwendungen gegenüber den AG. Nur bei INsolvenz hilft der auch nicht weiter.
Unser BR Kollegen im Konzern haben hier wirklich viel versucht um das aufzuhalten, aber noch nicht einmal der finanzielle Wahnsinn über die Einigungsstelle konnte den AG abhalten.... leider
02.04.2009 um 17:17 Uhr
"Da weisst Du vielleicht mehr als ich, aber mir ist nichts darüber bekannt, dass der AG für die Deckungssumme dieser privaten Kreditkarte geradestehen würde."
Eine Corporate Kreditkarte ist eben nicht mit einer rein privaten Kreditkarte vergleichbar.
"Die neue Corporate Kreditkarte würde durch den AN beantragt, genauso wie er jede andere private Kreditkarte beantragt. "
Das ist ja richtig, aber darüber steht der Rahmenvertrag, den der AG mit dem Kreditkartenunternehmen vereinbart hat. Ein solcher Vertrag beinhaltet IMMER einen Firmenkreditrahmen, welcher im Prinzip auf jede ausgegebene Karte herunter gebrochen wird. Und für diesen Firmenkreditrahmen haftet ausschließlich der AG. Wenn das Konto des ANs also nicht belastet werden könnte, ist der AG dran. Aus diesem Grund wird MA im Regelfall strikt untersagt, private Ausgaben über die Firmenkreditkarte zu begleichen.
Aber für Zahlungsverzüge haftet natürlich jeder AN zunächst einmal selbst. Der AG hat den Rahmen zu schaffen, dass Ausgaben rechtzeitig abgerechnet und überwiesen werden können.
02.04.2009 um 22:40 Uhr
Das Thema bleibt unübersichtlich und offenbar strittig, aber Eure vielen Infos helfen uns schon ein gutes Stück weiter, Dankeschön !
@peanus Über den übergeordneten Haftungsrahmen des AG's wussten wir nichts, hat unser AG nicht erzählt, zufällig vergessen vermutlich ,o) Interessanterweise wäre uns eine private Nutzung allerdings ausdrücklich erlaubt. Wir werden also den Deckungsrahmen erfragen.
@ganther Kannst Du mir "Freistellungsanspruch des AN für die dienstreisebedingten Aufwendungen gegenüber den AG" bitte noch erklären?
03.04.2009 um 02:11 Uhr
"Über den übergeordneten Haftungsrahmen des AG's wussten wir nichts, hat unser AG nicht erzählt, zufällig vergessen vermutlich ,o) Interessanterweise wäre uns eine private Nutzung allerdings ausdrücklich erlaubt. Wir werden also den Deckungsrahmen erfragen."
Lasst Euch vor allem die Rahmenvereinbarung zeigen. Mich macht es stutzig, dass die private Nutzung ausdrücklich erlaubt werden soll und kann davon nur GANZ dringend abraten. Auch müsste die, durch den AG kostenfrei zur Verfügung gestellte Firmenkreditkarte dann als Sachbezug versteuert werden.
http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuertipps/firmenkreditkarte_aid_23630.html
"Kannst Du mir "Freistellungsanspruch des AN für die dienstreisebedingten Aufwendungen gegenüber den AG" bitte noch erklären?"
Siehe § 669 BGB.
08.04.2018 um 03:47 Uhr
Fällt eigentlich niemandem die Perversion dieser Diskussion auf?
Weshalb tätigt ein AG einen solchen Schritt? Ganz einfach: Er will sich auf Kosten der AN einen schlanken Fuß machen. Buchhaltung, Management und Vorfinanzierung gehen auf Risiko und zu Lasten des AN.
Dabei wird billigend in Kauf genommen, das dieser zur Sicherung seiner Existenz u.U. auf eigene Rechnung ein zusätzliches Girokonto benötigt und die zusätzlichen Schufa-Einträge akzeptiert, die sich u.U. auch bonitätsverschlechternd auswirken können. Beispielsweise zählen viele Kreditkarten und Girokonten nicht als Postivmerkmal.
Denn was passiert, wenn bei der Abrechnung und Erstattung etwas schief läuft? Und wie sehen die "längeren Zahlungsrahmen" in der Praxis aus?
Wer z.B. als Berater viel unterwegs ist, der kann im Monat hohe vierstellige Beträge anhäufen. Der hat unzählige Belege, die er bearbeiten muss. Wird dann falsch oder spät überwiesen, fehlt ggf. Geld für die Lebenshaltung, für die Miete etc. Daueraufträge laufen nicht durch usw. usf.
Um sich davor zu schützen, bedarf es eines separaten Kontos. Und ist dieses nicht gedeckt, weil vielleicht falsch oder spät überwiesen wird, dann haftet der AN mit Gebühren, evtl. Bonitätsverschlechterung etc. pp.
Wie hier Einigungsstellen eine solche Regelung nach deutschem Recht gut heißen können, erschließt sich mir nicht. Es gibt meines Wissens keine rechtliche Grundlage auf deren Basis ein AG den AN nötigen kann und darf, eine Kreditkarte zu beantragen und dafür gerade zu stehen, damit er betrieblich veranlasste Reisen tätigen kann. Sorry, das hört sich schon falsch an und kann nicht richtiger werden, wenn Einigungsstellen dem zustimmen - da werfen sich doch sehr viele Fragen auf.
Wer die Musik bestellt, der bezahlt. Und hier halte ich es sogar für wesentlich vorteilhafter, wenn Unternehmen eine eigene Reisestelle unterhalten und Buchungen und Rechnungen zentral steuern und abrechnen. Der Haken ist die Liquidität des Unternehmens - hat es damit aber Probleme, ist das ein Alarmsignal mehr. Ein weiterer Haken ist, das eben dediziertes Personal benötigt wird...
Auf der anderen Seite:
Wie sieht es denn aus? Man bucht über die Firmenkreditkarte, die eigentlich keine ist. Man rechnet ab, schickt irgendwem die Belege. Der muss das Geld dann einzeln überweisen. Das ganze muss schnell gehen. Wer macht das? Auch da wird Personal benötigt - und weil das so ist, macht man so etwas gerne im Near- oder Off-Shoring... Verletzt damit u.U. den Datenschutz, weil man sensitive und personenbezogene Daten von Mitarbeitern weitergibt. Man tangiert die Bonität von Mitarbeitern. Man wälzt unternehmerische Aufgaben auf die Angestellten ab ...
Als AN würde ich dem AG hier den ausgestreckten Mittelfinger zeigen. Einklagen kann er das nämlich nicht. Kündigen kann er deswegen nicht. Abmahnen kann er deswegen nicht. Aber er hat Stress damit. Mehr, als wenn er seinen Job als AG wahrnimmt und sich nicht auf Kosten der AN die Liquidität schön rechnet...
08.04.2018 um 15:55 Uhr
langer Text, aber ob jemand von vor 9 Jahren hier noch liest?
28.02.2019 um 16:34 Uhr
Ich habe es gerade getan. Denn das Thema scheint schon alt, aber trotzdem top aktuell zu sein. Ich habe gerade dieses Problem.
06.05.2025 um 10:43 Uhr
Und 6 Jahre später ist es immer noch aktuell ;) Ich stehe es genauso wie StoffelHans in 2018. Insbesondere das Thema SCHUFA finde ich nicht ganz ohne... Was passiert denn, wenn der AN auf einer Dienstreise Ausgaben tätigt und nun bevor man die Reisekostenabrechnung macht oder machen kann, krank wird/einen Unfall hat. Dann wird nach 4 Wochen (oder welches Zahlungsziel die "Firmen-"Kreditkarte hat) vom privaten Konto abgegbucht... Das kann doch nicht mit der Vorschusspflicht im Einklang sein. Gibt es zu diesem Thema irgendwelche Gerichtsurteile?
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