Klausurtagung BR - Wie begründe ich die Kostenübernahme gegenüber dem AG?
Klausurtagung des BR, Wie begründe ich die Kostenübernahme gegenüber dem AG der die Notwendigkeit nicht einsieht? Er bietet einen Raum in der Firma an für eine ganztägige Veranstaltung
Community-Antworten (5)
28.05.2008 um 12:13 Uhr
@maggie Kostentragungspflicht des AG für eine Klausurtagung des BR besteht nicht; macht doch aus der Klausurtagung ein Seminar für den gesamten BR zum Thema, welches ihr auf der Klausurtagung behandeln wollt; Anbieter gibt es genug; Erforderlickeit feststellen und Beschluss; das wird für den AG teurer als z.B. eine BR Sitzung außer Haus; man muß es ja nicht Klausurtagung nennen, kann aber eine daraus machen - 1 TOP "Klausurthema";
28.05.2008 um 13:26 Uhr
Hallo maggie, Deine Frage ist von Onkel Uhu schon beantwortet worden, aber kannst Du mir unwissendem Menschlein nur mal so interessehalber erklären, was Ihr unter einer Klausurtagung versteht? Meine Kristallkugel hat mir zwar den Begriff Klausur erklärt, konnte jedoch keinen Zusammenhang zum BetrVG herstellen, ist dort auch nicht im Stichwortverzeichnis zu finden. Ich frage deshalb, weil dieser Begriff schon öfter hier im Forum rumgegeistert ist und just jetzt ist der Moment eingetreten, wo mich doch mal die pure Neugier plagt . . .
28.05.2008 um 14:04 Uhr
@wölfchen Stell dir vor...du musst 5 Betriebsvereinbarungen vorbereiten... dein AG bestreitet die Existenz der MBR...die Seiten des §37 BetrVG hat er herausgerissen...3 BRM sind völlig gefrustet...der Vorsitzende überfordert...
Dann sucht man sich einen Mediator,schliesst sich 3 Tage ein,und versucht zu retten was zu retten ist.
28.05.2008 um 14:08 Uhr
@wölfchen, und wenn der "weisse Rauch" aufsteigt, kann sich Dein AG warm anziehen.... ;-))
@Immi, "bingo!" :-))
28.05.2008 um 16:59 Uhr
Danke für die aufklärenden Worte! Wenn es jedoch so ist, wie geschildert - kann man das dann nicht einfach eine ganztägige oder dreitägige BR- Sitzung nennen? Oder eventuell eine beantragte Freistellung wegen BR- Arbeit für 3 Tage? Denn dafür finde ich im BetrVG reichlich Argumentationen - aber wie schon geschrieben - nicht eine einzige für eine "Klausurtagung" ;-)
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