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Aussagen des AG gegenüber BR

K
Knickebein
Jan 2018 bearbeitet

Sind Aussagen des Arbeitgebers gegen über dem BR bindend?

1.01807

Community-Antworten (7)

C
Charlys

16.08.2013 um 12:38 Uhr

Lese mal hier.....

T
Tanzbär

16.08.2013 um 12:38 Uhr

Kommt darauf an ...

G
gironimo

16.08.2013 um 13:11 Uhr

ich stimme Tanzbär zu. Vielleicht kannst Du etwas konkreter fragen.

W
Watschenbaum

16.08.2013 um 13:20 Uhr

"kommt darauf an" ist nie verkehrt ;-))

grundsätzliches darüber, ob eine Aussage verbindlich wäre oder nicht, findet sich im BGB, wenn z.b. die Aussage, um die es geht, ein "Angebot" beinhaltet, d.h. es darum geht, daß eine Partei ( z.b. der AG) einer anderen Partei ( z.b. dem BR) etwas ankündigt oder anbietet oder verspricht

§ 145 BGB Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

"Vertrag" ist in dem Fall ziemlich weit gefasst zu betrachten, jede Vereinbarung zwischen zwei Partnern ist eine Art "Vertrag", auch wenn nur einseitig etwas versprochen wird, und die Gegenseite annimmt bzw. unter Umständen auch gar nicht extra annehmen müsste

les dir mal die §§ 145-156 BGB durch

P
polybär

16.08.2013 um 13:30 Uhr

@Knickebein, Schriftlich ist sie mit unter "ersthafter" gemeint.

T
Tanzbär

16.08.2013 um 14:44 Uhr

Ein beliebter Spruch eines Vorstandsmitglieds bei uns war: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern ...". Soviel dazu (kommt darauf an).

P
polybär

16.08.2013 um 14:48 Uhr

@Tanzbär, Jo, da haste Recht. Bekommst du noch Personalrabat ? Ich wollte mir Star Craft II heart of the swarm Kaufen.

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