Aussagen des AG gegenüber BR
Sind Aussagen des Arbeitgebers gegen über dem BR bindend?
Community-Antworten (7)
16.08.2013 um 12:38 Uhr
Lese mal hier.....
16.08.2013 um 12:38 Uhr
Kommt darauf an ...
16.08.2013 um 13:11 Uhr
ich stimme Tanzbär zu. Vielleicht kannst Du etwas konkreter fragen.
16.08.2013 um 13:20 Uhr
"kommt darauf an" ist nie verkehrt ;-))
grundsätzliches darüber, ob eine Aussage verbindlich wäre oder nicht, findet sich im BGB, wenn z.b. die Aussage, um die es geht, ein "Angebot" beinhaltet, d.h. es darum geht, daß eine Partei ( z.b. der AG) einer anderen Partei ( z.b. dem BR) etwas ankündigt oder anbietet oder verspricht
§ 145 BGB Bindung an den Antrag
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
"Vertrag" ist in dem Fall ziemlich weit gefasst zu betrachten, jede Vereinbarung zwischen zwei Partnern ist eine Art "Vertrag", auch wenn nur einseitig etwas versprochen wird, und die Gegenseite annimmt bzw. unter Umständen auch gar nicht extra annehmen müsste
les dir mal die §§ 145-156 BGB durch
16.08.2013 um 13:30 Uhr
@Knickebein, Schriftlich ist sie mit unter "ersthafter" gemeint.
16.08.2013 um 14:44 Uhr
Ein beliebter Spruch eines Vorstandsmitglieds bei uns war: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern ...". Soviel dazu (kommt darauf an).
16.08.2013 um 14:48 Uhr
@Tanzbär, Jo, da haste Recht. Bekommst du noch Personalrabat ? Ich wollte mir Star Craft II heart of the swarm Kaufen.
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