Erstellt am 16.08.2013 um 10:38 Uhr von Charlys
Erstellt am 16.08.2013 um 10:38 Uhr von Tanzbär
Erstellt am 16.08.2013 um 11:11 Uhr von gironimo
ich stimme Tanzbär zu. Vielleicht kannst Du etwas konkreter fragen.
Erstellt am 16.08.2013 um 11:20 Uhr von Watschenbaum
"kommt darauf an" ist nie verkehrt ;-))
grundsätzliches darüber, ob eine Aussage verbindlich wäre oder nicht, findet sich im BGB,
wenn z.b. die Aussage, um die es geht, ein "Angebot" beinhaltet, d.h. es darum geht, daß eine Partei ( z.b. der AG) einer anderen Partei ( z.b. dem BR) etwas ankündigt oder anbietet oder verspricht
§ 145 BGB
Bindung an den Antrag
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
"Vertrag" ist in dem Fall ziemlich weit gefasst zu betrachten, jede Vereinbarung zwischen zwei Partnern ist eine Art "Vertrag", auch wenn nur einseitig etwas versprochen wird, und die Gegenseite annimmt bzw. unter Umständen auch gar nicht extra annehmen müsste
les dir mal die §§ 145-156 BGB durch
Erstellt am 16.08.2013 um 11:30 Uhr von polybär
@Knickebein,
Schriftlich ist sie mit unter "ersthafter" gemeint.
Erstellt am 16.08.2013 um 12:44 Uhr von Tanzbär
Ein beliebter Spruch eines Vorstandsmitglieds bei uns war: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern ...".
Soviel dazu (kommt darauf an).
Erstellt am 16.08.2013 um 12:48 Uhr von polybär
@Tanzbär,
Jo, da haste Recht. Bekommst du noch Personalrabat ? Ich wollte mir Star Craft II heart of the swarm Kaufen.