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Wer ist BR-Vorsitzender?

B
brzi
Jan 2018 bearbeitet

Aufgrund einer Inanspruchnahme von Elternzeit ist unser Betriebsratsvorsitzender für zwei Monate nicht aktiv. Zugleich hat der stellvertretende Vorsitzende ab dem 1.7. gekündigt und wird dem 3-köpfigen Gremium nicht mehr angehören.

Die zwei Ersatzmitglieder sind bereits darüber informiert und werden ihre Dienste aufnehmen - bloß: Wer ist Betriebsratsvorsitzender? Muss neu gewählt werden? Oder ist das dritte "reguläre" Mitglied automatisch Vorsitzender?

Herzlichen Dank für Éure Antworten und Hilfestellungen!

4.060015

Community-Antworten (15)

L
Lotte

25.06.2007 um 11:51 Uhr

brzi, es muss ein neuer Stellvertreter gewählt werden, der den BRV dann während seiner Abwesenheit vertritt. Falls Ihr die Wahl vor dem 01.07. macht (ratsam), müsst Ihr den alten Stellv. noch abwählen, wenn er nicht schon zurückgetreten ist.

D
DocPille

25.06.2007 um 11:52 Uhr

Hallo,

ich denke das solltet ihr schnellstens in einer Sitzung beschliessen,wer für die Dauer der Abwesenheit der Ansprechpartner für die GL ist.

L
Lotte

25.06.2007 um 11:59 Uhr

DocPille, der Stellvertreter muss neu gewählt werden! Man kann einen Ansprechpartner für den Fall bestimmen, dass der Stellv. mal verhindert sein sollte.

D
DocPille

25.06.2007 um 12:52 Uhr

Lotte,

laut Fitting 22.Auflage §26 Rn.43,für die Dauer der Abwesenheit kann ein weiterer Stellv.oder (meine Version Ansprechpartner )gewählt werden. Der neue Stellvertreter wird gewählt wenn der Vorsitzende anwesend ist,was ja absehbar ist.

L
Lotte

25.06.2007 um 13:00 Uhr

DocPille, aber es ist doch keine Abwesenheit, der Stellv. scheidet aus!

D
DocPille

25.06.2007 um 13:08 Uhr

Lotte, der Stellv scheidet aus,und der BRV ist in 2 Monaten wieder da,und dann wird der Stellvertreter neu gewählt. Lies mal den Fitting. Das zweite Ersatzmitglied kann ja sowieso nicht gewählt werden.

R
Rosenheimer

25.06.2007 um 13:11 Uhr

Wobei man als Betriebsrat ein Ehrenamt ausübt und man auch während einer Elternzeit dieses Amt ausüben kann.

B
Bergmann

25.06.2007 um 13:22 Uhr

Warum muß der BRV anwesend sein bei der Wahl des stellvertretenden BRV ???

Entzieht sich sämtlicher Logik !!:-))

L
Lotte

25.06.2007 um 13:42 Uhr

Bergmann, Danke! Und Dir noch einen schönen Tag.

L
Lotte

25.06.2007 um 16:07 Uhr

DocPille, hab den Fitting gelesen, finde keinen Widerspruch zu meiner Meinung in RN43. Ebenso nicht beim Däubler unter § 26, BetrVG, RN 15. Wie Bergmann schon schrieb ist die Wahl des Stellv. nicht von der An- oder Abwesenheit des BRV abhängig.

D
DocPille

25.06.2007 um 16:10 Uhr

Lotte,

vielleicht denke ich zu kompliziert,naja ist Montag,bitte um Verzeihung.

L
Lotte

25.06.2007 um 16:19 Uhr

DocPille, das Problem scheint mir eher die Formulierung der Herren Däubler und Fitting, die sich zwar vorstellen können, dass der BRV ausscheidet oder der Stellv. und auch beide, aber nicht, dass einer ausscheidet und der andere länger verhindert ist. Die Herren sind schon älter (oder gar nicht mehr) da geht man nicht als BRV in Elternzeit ;-))

D
DocPille

25.06.2007 um 16:54 Uhr

Lotte

Du hast Recht,ichh finde es unmöglich das die Herren diese Version nicht berücksichtigt haben,oder aber das man so eine Frage hier ins Forum stellt.Grins

Einen Schönen Nachmittag noch

L
Lotte

25.06.2007 um 17:05 Uhr

DocPille, wenn Du mal ein bißchen Sonne schickst, werd ich den bestimmt haben. ;-))

D
DocPille

25.06.2007 um 17:14 Uhr

Das kannste vergessen,etwas Gewitter könnte ich vorbeischicken.

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