Erstellt am 25.06.2007 um 09:51 Uhr von Lotte
brzi,
es muss ein neuer Stellvertreter gewählt werden, der den BRV dann während seiner Abwesenheit vertritt. Falls Ihr die Wahl vor dem 01.07. macht (ratsam), müsst Ihr den alten Stellv. noch abwählen, wenn er nicht schon zurückgetreten ist.
Erstellt am 25.06.2007 um 09:52 Uhr von DocPille
Hallo,
ich denke das solltet ihr schnellstens in einer Sitzung beschliessen,wer für die Dauer der Abwesenheit der Ansprechpartner für die GL ist.
Erstellt am 25.06.2007 um 09:59 Uhr von Lotte
DocPille,
der Stellvertreter muss neu gewählt werden! Man kann einen Ansprechpartner für den Fall bestimmen, dass der Stellv. mal verhindert sein sollte.
Erstellt am 25.06.2007 um 10:52 Uhr von DocPille
Lotte,
laut Fitting 22.Auflage §26 Rn.43,für die Dauer der Abwesenheit kann ein weiterer Stellv.oder (meine Version Ansprechpartner )gewählt werden.
Der neue Stellvertreter wird gewählt wenn der Vorsitzende anwesend ist,was ja absehbar ist.
Erstellt am 25.06.2007 um 11:00 Uhr von Lotte
DocPille,
aber es ist doch keine Abwesenheit, der Stellv. scheidet aus!
Erstellt am 25.06.2007 um 11:08 Uhr von DocPille
Lotte,
der Stellv scheidet aus,und der BRV ist in 2 Monaten wieder da,und dann wird der Stellvertreter neu gewählt.
Lies mal den Fitting.
Das zweite Ersatzmitglied kann ja sowieso nicht gewählt werden.
Erstellt am 25.06.2007 um 11:11 Uhr von Rosenheimer
Wobei man als Betriebsrat ein Ehrenamt ausübt und man auch während einer Elternzeit dieses Amt ausüben kann.
Erstellt am 25.06.2007 um 11:22 Uhr von Bergmann
Warum muß der BRV anwesend sein bei der Wahl des stellvertretenden BRV ???
Entzieht sich sämtlicher Logik !!:-))
Erstellt am 25.06.2007 um 11:42 Uhr von Lotte
Bergmann,
Danke! Und Dir noch einen schönen Tag.
Erstellt am 25.06.2007 um 14:07 Uhr von Lotte
DocPille,
hab den Fitting gelesen, finde keinen Widerspruch zu meiner Meinung in RN43. Ebenso nicht beim Däubler unter § 26, BetrVG, RN 15.
Wie Bergmann schon schrieb ist die Wahl des Stellv. nicht von der An- oder Abwesenheit des BRV abhängig.
Erstellt am 25.06.2007 um 14:10 Uhr von DocPille
Lotte,
vielleicht denke ich zu kompliziert,naja ist Montag,bitte um Verzeihung.
Erstellt am 25.06.2007 um 14:19 Uhr von Lotte
DocPille,
das Problem scheint mir eher die Formulierung der Herren Däubler und Fitting, die sich zwar vorstellen können, dass der BRV ausscheidet oder der Stellv. und auch beide, aber nicht, dass einer ausscheidet und der andere länger verhindert ist. Die Herren sind schon älter (oder gar nicht mehr) da geht man nicht als BRV in Elternzeit ;-))
Erstellt am 25.06.2007 um 14:54 Uhr von DocPille
Lotte
Du hast Recht,ichh finde es unmöglich das die Herren diese Version nicht berücksichtigt haben,oder aber das man so eine Frage hier ins Forum stellt.Grins
Einen Schönen Nachmittag noch
Erstellt am 25.06.2007 um 15:05 Uhr von Lotte
DocPille,
wenn Du mal ein bißchen Sonne schickst, werd ich den bestimmt haben. ;-))
Erstellt am 25.06.2007 um 15:14 Uhr von DocPille
Das kannste vergessen,etwas Gewitter könnte ich vorbeischicken.