Erstellt am 22.05.2007 um 13:36 Uhr von Ceramik
Hallo wenn du in der linken Leiste unter Aufgaben nachschaust findest du alles zu deinen Fragen!
Erstellt am 22.05.2007 um 13:38 Uhr von steini
hallo real11,
gleichgestellt ist ein mitarbeiter der 30% oder mehr hat, aber noch keine 50%, und dies beim amt beantragt und bewilligt bekommen hat.
dieser hat in diesem fall den besonderen kündigungsschutz aber keinen anspruch auf die 5 tage sonderurlaub eines schwerbehinderten.
ab mindestens 5 schwerbehinderten mitarbeiter (ab 50%) ist laut sgb 9 §49 eine vertertung zu wählen.
der betrieb ist dem wahlausschuss gegenüber zur nennung der im betrieb beschäftigten schwerbehinderten verpflichtet.
gruß
steini
Erstellt am 13.05.2019 um 16:02 Uhr von stocki69
Guten Tag, ruht das Amt der SBV, wenn die Anzahl der Schwerbehinderten/Gleichgestellten unter 5 fällt?
Erstellt am 13.05.2019 um 20:24 Uhr von celestro
Laut diesem Beitrag:
https://www.betriebsrat.de/portal/forum-fuer-die-sbv/t/weniger-als-5-schwerbehinderte-6952.html
Nein!