Ab wann darf der Arbeitgeber verlangen meine SBV Tätigkeit zu verschieben?
Mit zunehmender Amtsausübung als SBV erhöht sich auch das zeitliche Aufkommen. Da ich die gleiche Rechtsstellung als SBV habe, wie der BR, würde mich interessieren, ab wann der Arbeitgeber verlangen darf, meine SBV Tätigkeit zu verschieben? Ich bin zwar weisungsbefreit und brauche daher keine genauen Angaben über meine Gründe zu geben, kann mir aber vorstellen, dass der AG z. B. bei einer betrieblichen Notwenigkeit verlangen kann, dass ich er Vorrang hat, obwohl das Gesetzt für SBV klar regelt, das mein Amt Vorrang vor jeglicher Arbeitsverpflichtung hat. Gibt es dazu ein Gesetzt, das der AG anwenden darf? Wenn ja, welches? Danke im Voraus!
Community-Antworten (2)
15.08.2018 um 13:48 Uhr
"obwohl das Gesetzt für SBV klar regelt, das mein Amt Vorrang vor jeglicher Arbeitsverpflichtung hat."
Wenn dem so ist, wird es mit Sicherheit kein Gesetz geben, was dagegen spricht. Beim BR ist es ja so, daß ein BRM auch eine Kollision von Arbeit und BR-Arbeit für sich abwägen darf. Dies dürfte für die SBV auch gelten.
Verlangen kann der AG dies also wohl eher nicht. Aber das SBVM hat hier eher einen eigenen Entscheidungsspielraum.
15.08.2018 um 14:29 Uhr
Generell sollte man -wenn es einen wirklich sehr guten Grund und keine dagegenstehenden Termine gibt- auch mal Entgegenkommen zeigen. Falls dies aber der Anfang ist an der Weisungsfreiheit zu sägen, ein Grund wie "es ist zu viel zu tun " ist keiner für BR oder SBV. Ausser die Bude brennt.... Der AG muss ja sowieso zusehen, das durch die anfallende Arbeitsumverteilung die übrigen MA nicht überlastet werden. Hier den BR oder die SBV zum Sündenbock aufzubauen geht nicht. Schau dir mal die passenden Kommentare ( Knittel/Kossens/Düwel u.a.) zu dem Thema an.Bei Mandatsbehinderung auch gern mal das Integrationsamt /LWL hinzuziehen.
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