Mit zunehmender Amtsausübung als SBV erhöht sich auch das zeitliche Aufkommen. Da ich die gleiche Rechtsstellung als SBV habe, wie der BR, würde mich interessieren, ab wann der Arbeitgeber verlangen darf, meine SBV Tätigkeit zu verschieben?
Ich bin zwar weisungsbefreit und brauche daher keine genauen Angaben über meine Gründe zu geben, kann mir aber vorstellen, dass der AG z. B. bei einer betrieblichen Notwenigkeit verlangen kann, dass ich er Vorrang hat, obwohl das Gesetzt für SBV klar regelt, das mein Amt Vorrang vor jeglicher Arbeitsverpflichtung hat. Gibt es dazu ein Gesetzt, das der AG anwenden darf? Wenn ja, welches?
Danke im Voraus!