Erstellt am 15.08.2018 um 11:48 Uhr von celestro
"obwohl das Gesetzt für SBV klar regelt, das mein Amt Vorrang vor jeglicher Arbeitsverpflichtung hat."
Wenn dem so ist, wird es mit Sicherheit kein Gesetz geben, was dagegen spricht. Beim BR ist es ja so, daß ein BRM auch eine Kollision von Arbeit und BR-Arbeit für sich abwägen darf. Dies dürfte für die SBV auch gelten.
Verlangen kann der AG dies also wohl eher nicht. Aber das SBVM hat hier eher einen eigenen Entscheidungsspielraum.
Erstellt am 15.08.2018 um 12:29 Uhr von ickederdicke
Generell sollte man -wenn es einen wirklich sehr guten Grund und keine dagegenstehenden Termine gibt- auch mal Entgegenkommen zeigen.
Falls dies aber der Anfang ist an der Weisungsfreiheit zu sägen, ein Grund wie "es ist zu viel zu tun " ist keiner für BR oder SBV. Ausser die Bude brennt.... Der AG muss ja sowieso zusehen, das durch die anfallende Arbeitsumverteilung die übrigen MA nicht überlastet werden. Hier den BR oder die SBV zum Sündenbock aufzubauen geht nicht.
Schau dir mal die passenden Kommentare ( Knittel/Kossens/Düwel u.a.) zu dem Thema an.Bei Mandatsbehinderung auch gern mal das Integrationsamt /LWL hinzuziehen.