Erstellt am 13.12.2018 um 22:21 Uhr von Moreno
Ich gehe davon aus, dass eine Beteiligung von Integrationsamt kein Geld kostet!
Erstellt am 14.12.2018 um 06:31 Uhr von Krambambuli
Ich denke, dass bei euch eine von einem qualifizierten Fachmann durchgeführte Gefährdungsbeurteilung sinnvoll ist (§ 5 ArbSchG und Mitbestimmung § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG )
Erstellt am 14.12.2018 um 07:23 Uhr von ickederdicke
Die DRVén unterhalten einen Firmenservice, deren MA kommen kostenfrei ins Haus zur Beratung. Ebenfalls der Ifd ( Integrationsfachdienst ) Schwierigkeiten im Beruf, eine SB ist keine Voraussetzung, zu finden übers Integrationsamt oder wwww
Gibt es bei euch die gesetzlich schon lange vorgeschriebene psychische Gefährdungsbeurteilung ?
BEM ist ein Medium um im verfahrensoffenen Ablauf eine positive Lösung für die Betroffenen zu finden, da ist ein kleiner Vorgesetzter mit seinen Ansichten erst einmal nicht dabei und muss sich an die Maßnahmen halten im mit dem Betroffenen und dem BEM Team als sinnvoll erarbeitet wurden.
Weiterhin verweigert sich hier der Vorgesetzte seiner Fürsorgepflicht als Vertreter des AG´s
Erstellt am 14.12.2018 um 10:54 Uhr von ganther
BEM Team? Muss es ja nicht geben und leider nicht erzwingbar. Verantwortlich für die Durchführung des BEM ist der AG und überträgt diese Aufgabe häufig auf die Führungskräfte