Darf der AG das?
Hallo liebe Kollegen,
zum ersten Male geht es um einen Fall, der mich persönlich betrifft. Ich könnte mich als BRV komplett freistellen lassen, tue dies aber nicht, da ich mich noch anderen Aufgaben in meiner Firma widmen möchte. Ich habe drei Jobs, wobei ca. 2/3 sich in meinem Büro abspielt und 2 Tage ich im Verkauf arbeite. Nun hatten wir viele Krankheitsfälle/Urlauber und mein Vorgesetzter im Verkauf, hatte mich in den letzten Monaten (!!) immer mehr wie zwei Tage eingeteilt im Verkauf. Nun hat er, ohne mein Wissen, mit dem Personalchef (GL) gesprochen und einfach entschieden, dass ich meine 70 Überstunden im Februar abfeiern soll. Dies sind zwei Wochen am Stück, die ich so aber nicht brauche und eigentlich auch nicht will, da meine Kinder in der Schule sind und keine Ferien sind. Darf der Arbeitgeber, ohne meine Zustimmung dies einfach so entscheiden, um von den Überstunden herunter zu kommen? Ich könnte auch mit einer Woche am Stück leben, aber nicht mit zwei. Die Überstunden könnte ich bei einer normalen Einteilung im Verkauf abfeiern in den nächsten Monaten.
Darf der AG dies?
Bitte um Hilfe.
Gruss Hansen
Community-Antworten (9)
05.11.2018 um 09:40 Uhr
Naja du als BRV solltest eigentlich wissen das der Betriesrat in diesem Fall Mitbestimmungsrechte hat. Lies dir mal § 87 BetrVG durch.
05.11.2018 um 10:10 Uhr
"Ich könnte mich als BRV komplett freistellen lassen" das ist sachlich falsch.
05.11.2018 um 12:40 Uhr
Wir sind mehr wie 201 Mitarbeiter.
05.11.2018 um 12:45 Uhr
mehr ALS .... und warum machst Du es nicht ?
05.11.2018 um 12:49 Uhr
Da wir bei uns in der Firma zwar einige Brandherde haben vom BR aus, aber dies würde mich nicht für die ganze Woche ausfüllen und mich unzufrieden machen.
05.11.2018 um 13:29 Uhr
Gibt es keine Betriebsvereinbarung zu Eurem Arbeitszeitkonto? Da müsste ja auch der Abbau geregelt sein.
05.11.2018 um 13:38 Uhr
"nicht für die ganze Woche ausfüllen..." es sind nicht nur die Brandherde die ein BR beackern / löschen muss. Genauso wichtig sind die Brandherde die noch entstehen können. Das Gesetz sag nicht umsonst "sind freizustellen"
05.11.2018 um 13:44 Uhr
Wir haben keine BV über das Arbeitszeitkonto.
05.11.2018 um 15:24 Uhr
"Wir sind mehr wie 201 Mitarbeiter" ändert nichts daran, dass sich aus dem Amt kein Recht auf Freistellung ergibt
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