Kein Sonderurlaub für Arbeitsgerichtstermin
Ein Mitarbeiter wurde runterstuft. Der BR hat nicht zugestimmt. Der AG hat trotzdem die Runterstufung ausgesprochen. Der MA geht individualrechtlich vor. Er hatte den ersten Gerichtstermin. Der MA fragt, ob er für diesen Tag frei nehmen muss, oder ob es als bezahlte Sonderurlaub gilt.
Im TVÖD §28 sind Gerichtstermine nicht aufgeführt.
Wir haben dies gefunden: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sonderurlaub-12-ermessensentscheidung-des-arbeitgebers_idesk_PI13994_HI1436921.html
heißt dies der Arbeitgeber muss es alleine entscheiden?
Community-Antworten (15)
05.09.2018 um 16:08 Uhr
Ich unterstelle jetzt mal dreist (ohne Hintergrundwissen) eine Versetzung. Ihr (BR) stimmt nicht zu - und der MA soll individualrechtl.dagegen vorgehen????? Ist eure Aussage denn dabei ohne jeden Wert? Wenn ihr (wirksam) die Zustimmung verweigert habt muss doch der AG nach (§99) eure Zustimmung ersetzen lassen. Warum ist denn der AN (schon) im Boot????
05.09.2018 um 16:27 Uhr
Fallt Ihr unter das Betriebsverfassungsgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz ?
05.09.2018 um 16:36 Uhr
"Betriebsverfassungsgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz"
^^
05.09.2018 um 17:09 Uhr
Der MA hatte schon entschieden individual vorzugehen. Danach dachten wir, wir würden ihm einen Bärendienst erweisen, wenn wir zusätzlich noch rumpokern.
05.09.2018 um 17:12 Uhr
grundsätzlich würde ich sagen ... wenn das Gericht nicht verfügt hat, daß der AN zu kommen hat, muß der AN sich frei nehmen. Ist aber nur meine persönliche Meinung.
05.09.2018 um 17:50 Uhr
"Der BR hat nicht zugestimmt" Muss er auch nicht für eine wirksame Versetzung / Umgruppierung
05.09.2018 um 18:04 Uhr
Pickel erklär doch mal bitte, wie du das meinst.
05.09.2018 um 18:17 Uhr
Zitat celestro "Betriebsverfassungsgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz
Sorry. Soll natürlich Personalvertretungsgesetz heißen. Boah ey
05.09.2018 um 18:26 Uhr
Nicoline, ich meine damit dass der BR einer Versetzung oder Umgruppierung nicht zustimmen muss um sie gültig werden zu lassen.
05.09.2018 um 20:52 Uhr
In Pickels Welt nicht.....hat aber nichts mit Gesetzen zu tun sondern nur mit seiner Liebe zum Arbeitgeber!
05.09.2018 um 21:14 Uhr
Unrecht hat Pickel aber auch nicht wirklich. Wenn der BR die Wochenfrist zur Stellungnahme verstreichen läßt, hat er nicht zugestimmt und trotzdem wird eine Versetzung / Umgruppierung wirksam. ;-)))
Stellt sich hier also die Frage, was mit "Der BR hat nicht zugestimmt." gemeint ist. Wurde ein Widerspruch beschlossen und dem AG mitgeteilt, oder nur geschwiegen ?
05.09.2018 um 22:53 Uhr
Moreno, doch genau das ist Gesetz. Wenn dich derartig banale Grundlagen schon abhängen solltest du dich mit entlarvenden Äußerungen vielleicht deutlich mehr zurückhalten.
05.09.2018 um 23:17 Uhr
Die Äußerung "der BR hat nicht zugestimmt" suggeriert mir, er hat vermutlich widersprochen (wenn die Frist verstreicht hat er ja zugestimmt). Sollte der BR das tun, dann sollte er aber auch mit allen Konsequenzen dahinterstehen. Ansonsten würde ihn der AG vermutlich nicht mehr ernst nehmen....aber ich, wie einige vor mir, schweife in der Tat von der eigentlichen Fragestellung ab. Ein Anrecht auf Freistellung wird er hier vermutlich nicht haben, da der Fall nicht durch das BGB gedeckelt ist... Schade.
06.09.2018 um 00:27 Uhr
Oh Pickel in deinen Träumen darf der AG alles in Wirklichkeit muss er halt die Zustimmung ersetzen lassen! Schade dass du dich verweigert ein Betriebsratsseminar zu besuchen! Wenn das Erscheinen des Arbeitnehmers nicht vom Arbeitsgericht angeordnet ist wird er wohl Urlaub oder Überstunden verwenden müssen.
06.09.2018 um 01:18 Uhr
@ Moreno
Also Pickel mag ja durchaus nicht immer recht haben. Aber die Zustimmung des BR ist definitiv nicht notwendig. Selbst ein Widerspruch des BR kann für den AG unbeachtlich sein, wenn er nicht rechtlich korrekt ausgeführt wurde.
Jetzt kann man natürlich darüber philosophieren, daß ein AG sowohl bei einem verstreichen lassen der Frist eine Zustimmung hat (durch die Zustimmungsfiktion) und auch durch einen unkorrekten Widerspruch. Aber das würde dann doch sehr von der Sprachrealität der meisten Menschen abweichen.
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