Ein Mitarbeiter wurde runterstuft. Der BR hat nicht zugestimmt. Der AG hat trotzdem die Runterstufung ausgesprochen. Der MA geht individualrechtlich vor. Er hatte den ersten Gerichtstermin. Der MA fragt, ob er für diesen Tag frei nehmen muss, oder ob es als bezahlte Sonderurlaub gilt.

Im TVÖD §28 sind Gerichtstermine nicht aufgeführt.

Wir haben dies gefunden: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sonderurlaub-12-ermessensentscheidung-des-arbeitgebers_idesk_PI13994_HI1436921.html

heißt dies der Arbeitgeber muss es alleine entscheiden?