Erstellt am 05.09.2018 um 14:08 Uhr von Lurchi
Ich unterstelle jetzt mal dreist (ohne Hintergrundwissen) eine Versetzung. Ihr (BR) stimmt nicht zu - und der MA soll individualrechtl.dagegen vorgehen????? Ist eure Aussage denn dabei ohne jeden Wert? Wenn ihr (wirksam) die Zustimmung verweigert habt muss doch der AG nach (§99) eure Zustimmung ersetzen lassen. Warum ist denn der AN (schon) im Boot????
Erstellt am 05.09.2018 um 14:27 Uhr von Giftzwerg
Fallt Ihr unter das Betriebsverfassungsgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz ?
Erstellt am 05.09.2018 um 14:36 Uhr von celestro
"Betriebsverfassungsgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz"
^^
Erstellt am 05.09.2018 um 15:09 Uhr von Sonderfall
Der MA hatte schon entschieden individual vorzugehen. Danach dachten wir, wir würden ihm einen Bärendienst erweisen, wenn wir zusätzlich noch rumpokern.
Erstellt am 05.09.2018 um 15:12 Uhr von celestro
grundsätzlich würde ich sagen ... wenn das Gericht nicht verfügt hat, daß der AN zu kommen hat, muß der AN sich frei nehmen. Ist aber nur meine persönliche Meinung.
Erstellt am 05.09.2018 um 15:50 Uhr von Pickel
"Der BR hat nicht zugestimmt"
Muss er auch nicht für eine wirksame Versetzung / Umgruppierung
Erstellt am 05.09.2018 um 16:04 Uhr von nicoline
Pickel
erklär doch mal bitte, wie du das meinst.
Erstellt am 05.09.2018 um 16:17 Uhr von Giftzwerg
Zitat celestro
"Betriebsverfassungsgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz
Sorry. Soll natürlich Personalvertretungsgesetz heißen. Boah ey
Erstellt am 05.09.2018 um 16:26 Uhr von Pickel
Nicoline, ich meine damit dass der BR einer Versetzung oder Umgruppierung nicht zustimmen muss um sie gültig werden zu lassen.
Erstellt am 05.09.2018 um 18:52 Uhr von Moreno
In Pickels Welt nicht.....hat aber nichts mit Gesetzen zu tun sondern nur mit seiner Liebe zum Arbeitgeber!
Erstellt am 05.09.2018 um 19:14 Uhr von celestro
Unrecht hat Pickel aber auch nicht wirklich. Wenn der BR die Wochenfrist zur Stellungnahme verstreichen läßt, hat er nicht zugestimmt und trotzdem wird eine Versetzung / Umgruppierung wirksam. ;-)))
Stellt sich hier also die Frage, was mit "Der BR hat nicht zugestimmt." gemeint ist. Wurde ein Widerspruch beschlossen und dem AG mitgeteilt, oder nur geschwiegen ?
Erstellt am 05.09.2018 um 20:53 Uhr von Pickel
Moreno, doch genau das ist Gesetz. Wenn dich derartig banale Grundlagen schon abhängen solltest du dich mit entlarvenden Äußerungen vielleicht deutlich mehr zurückhalten.
Erstellt am 05.09.2018 um 21:17 Uhr von Lurchi
Die Äußerung "der BR hat nicht zugestimmt" suggeriert mir, er hat vermutlich widersprochen (wenn die Frist verstreicht hat er ja zugestimmt). Sollte der BR das tun, dann sollte er aber auch mit allen Konsequenzen dahinterstehen. Ansonsten würde ihn der AG vermutlich nicht mehr ernst nehmen....aber ich, wie einige vor mir, schweife in der Tat von der eigentlichen Fragestellung ab. Ein Anrecht auf Freistellung wird er hier vermutlich nicht haben, da der Fall nicht durch das BGB gedeckelt ist... Schade.
Erstellt am 05.09.2018 um 22:27 Uhr von Moreno
Oh Pickel in deinen Träumen darf der AG alles in Wirklichkeit muss er halt die Zustimmung ersetzen lassen! Schade dass du dich verweigert ein Betriebsratsseminar zu besuchen! Wenn das Erscheinen des Arbeitnehmers nicht vom Arbeitsgericht angeordnet ist wird er wohl Urlaub oder Überstunden verwenden müssen.
Erstellt am 05.09.2018 um 23:18 Uhr von celestro
@ Moreno
Also Pickel mag ja durchaus nicht immer recht haben. Aber die Zustimmung des BR ist definitiv nicht notwendig. Selbst ein Widerspruch des BR kann für den AG unbeachtlich sein, wenn er nicht rechtlich korrekt ausgeführt wurde.
Jetzt kann man natürlich darüber philosophieren, daß ein AG sowohl bei einem verstreichen lassen der Frist eine Zustimmung hat (durch die Zustimmungsfiktion) und auch durch einen unkorrekten Widerspruch. Aber das würde dann doch sehr von der Sprachrealität der meisten Menschen abweichen.