Erstellt am 27.06.2006 um 13:35 Uhr von Saluk
Hallo Tasha,
Urlaub und Krankheit sind natürlich Gründe, an einer BR-Sitzung nicht teilzunehmen. Dem BRV ist das mitzuteilen und er/sie hat dann das Ersatzmitglied in der Reihenfolge der Wahlstimmen einzuladen. Dafür ist das Ersatzmitglied schließlich da.
Wenn das eigentliche BR-Mitglied im Urlaub oder während der Krankschreibung dennoch kommt, gilt das wie wenn es zur Arbeit kommen würde. Was bedeutet, dass es den Versicherungsschutz verliert, wenn es krank in den Betrieb kommt und dabei zu Schaden kommt.
Grüße
Saluk
Erstellt am 27.06.2006 um 13:50 Uhr von Kölner
@Saluk
"Wenn das eigentliche BR-Mitglied im Urlaub oder während der Krankschreibung dennoch kommt, gilt das wie wenn es zur Arbeit kommen würde. Was bedeutet, dass es den Versicherungsschutz verliert, wenn es krank in den Betrieb kommt und dabei zu Schaden kommt."
Da stimmt nix von!
Erstellt am 27.06.2006 um 13:52 Uhr von Werner
Hallo Tasha,
das sehe ich aber doch anders als Saluk.
Wenn Du meinst in Deinem Urlaub an einer BR-Sitzung teilnehmen zu müssen oder wollen dann Kannst Du das auch tun.
Du bist arbeitsunfähig für Deine Tätigkeit als Arbeitnehmer.
Wenn Du an einer BR-Sitzung teilnehmen kannst und möchtest, wird Dir dadurch nicht der Versicherungsschutz genommen.
Solltest Du ausser Haus auf einer Fortbildung sein so sehe ich das durchaus als einen Verhinderungsgrund.
Das mit dem Fahrkosten solltet ihr im BR besprechen und dann auch mit dem Arbeitgeber.
Erstellt am 27.06.2006 um 13:53 Uhr von Spider
Zu diesem Thema empfehle ich den Beitrag 31308. Da wurde das Thema schon behandelt.
Erstellt am 27.06.2006 um 14:00 Uhr von Lotte
Kölner, ich stimme Dir zu
@Saluk
es empfiehlt sich, den §25 des BetrVG mal zu lesen, am besten mit Kommentierungen
außerdem hatten wir das Thema schon mal unter 33280 ähnlich diskutiert, da ging es auch um Versicherungsschutz
Erstellt am 27.06.2006 um 14:30 Uhr von Fayence
Ausgleich für BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit (Urlaub): Der Ausgleichsanspruch setzt voraus, dass eine BR-Tätigkeit (RN 75ff) aus betriebsbedingten Gründen (RN 79ff) außerhalb der Arbeitszeit (RN 92) durchgeführt worden ist (Fitting, 22. Aufl.)
Krankheit: Selbst eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss nicht zu einer Verhinderung im Betriebsratsamt führen (BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83).
Fahrtkosten: Kann nicht pauschal beantwortet werden. Der AG kann dürfte sich erfolgreich gegen die Kostenerstattung wehren können, wenn sich das BR-Mitglied z.B. aus Pusemuckel einfliegen lässt!
Diese Mentalität, sich für unersetzlich zu halten, geht mir persönlich gehörig auf den Zeiger! Tasha, oder worum geht es Dir in Deiner Fragestellung?
Auch dürfte es wohl nur in Ausnahmesituationen erforderlich sein, dass ein wegen Urlaub/Schulungsteilnahme verhindertes BR-Mitglied zu einer BR-Sitzung geladen werden muss. Wofür gibt es denn Ersatzmitglieder?
Erstellt am 27.06.2006 um 14:33 Uhr von Lotte
Fayence,
Dich finde ich aber auf jeden Fall unersetzlich ;-)
Erstellt am 27.06.2006 um 14:39 Uhr von Fayence
Lotte,
nur will ich noch nicht einmal unersetzlich sein!
Erstellt am 27.06.2006 um 14:47 Uhr von Lotte
Fayence,
ich weiß und das ist ja auch das Beste an Dir (jetzt hör ich aber auf, sonst werden wir noch rot) ;-)
Erstellt am 27.06.2006 um 14:56 Uhr von Tasha
Vielen Dank euch allen schon mal für eure zügigen Antworten. Bei uns gibt es das "Nebenproblem", das unser 1. Ersatzmitglied gerne mit der GF "zusammenarbeitet" (er war früher mal BRV) und wir daher befürchten, das bei kritischen Entscheidungen unsere GF absichtlich abwartet bis einer von uns in Urlaub ist, damit der Kollege auf jeden Fall als Ersatzmitglied im Boot wäre. Daher würden wir gerne, sofern wir im Urlaub nicht unbedingt unerreichbar sind, für außerordentliche Sitzungen weiterhin zur Verfügung stehen. Die regelmäßigen BR Sitzungen würden wir in dieser Zeit gerne vertagen bzw. ausfallen lassen, falls nichts dringendes ansteht.
Gruß
Tasha
Erstellt am 27.06.2006 um 14:59 Uhr von Lotte
Tasha,
ist Euer BR so klein, dass ein Ersatzmitglied wirklich über soviel Macht verfügen könnte?
Erstellt am 27.06.2006 um 15:01 Uhr von Tasha
Wir sind nur zu dritt - und das Ersatzmitglied ist dummerweise auch noch so eine Art "Vorgesetzter" für einen von uns dreien :-(
Tasha
Erstellt am 27.06.2006 um 15:08 Uhr von Saluk
OK. den anderen Artikel hatte ich nicht gelesen, vielen Dank für die Aufklärung.
Nichtsdestoweniger bin ich der Meinung, dass man im Urlaub nicht zu BR-Sitzungen gehen sollte. Was den Krankheitsfall angeht - naja, ich habe da unzulässigerweise von mir auf andere geschlossen. Wenn ich als normaler "Sesselfurzer" ;-) krankgeschrieben bin, dann kann ich auch nicht auf eine BR-Sitzung gehen...
Auf der anderen Seite: scheinbar wurde das Ersatzmitglied ja auch von irgendjemandem gewählt, genießt also auch Vertrauen eines Teils der Belegschaft. Und die besteht ja aus 21 bis 50 Wahlberechtigten...
Grüße
Saluk
Erstellt am 27.06.2006 um 15:09 Uhr von Fayence
Tasha,
und, was ist das Schlimme daran ? BR-Beschlüsse bedürfen noch immer einer Mehrheit...