Erstellt am 10.05.2006 um 12:59 Uhr von viktor
welche Liste auf dem Wahlzettel die Nummer 1, 2 u.s.w. ist, wird durch Los entschieden.
Ob eine Abweichung hiervon ein wesendlicher Verstoß ist, mag ich nicht zu beurteilen
Erstellt am 10.05.2006 um 13:26 Uhr von Fayence
Ghoosa,
im Däubler Kommentar, 10. Aufl., ist zum §10 RN 4 vermerkt:
Die Anfechtung wird jedoch durchgreifen, wenn der WV den Losentscheid über die Reihenfolge der Ordnungsnummern der Vorschlagslisten überhaupt nicht vorgenommen hat.
Euer Ergebnis ist für eine Wahlanfechtung jedoch um einiges interessanter! Halte uns auf dem Laufenden.
Gruß
Fayence
Erstellt am 10.05.2006 um 19:51 Uhr von Ghoosa
Hmmmm,
naja, so wie´s aussieht, haben die entsprechenden Kollegen ja wohl die richtige Stelle gefunden. Würd mich halt interessieren, wie es dann vom Gericht her gesehen wird und ob dieser Grund zu einer ungültigen Wahl führt, oder führen kann.
Das es einen Angriff auf Basis der Auswertung geben soll, ist mir seither nicht zu Ohren gekommen. Ob dies dann auch noch zur Sprache kommen wird, mus man sehen. Wäre natürlich für alle BR, für zukünftige Wahlen, ein interessantes Urteil.
Haben am Freitag unsere Konstituierende Sitzung und ich hoffe nicht, dass ein evtl. Urteilsspruch in ferner Zukunft, alle bis dahin getroffenen Entscheidungen über den Haufen wirft. Denn damit wäre wirklich niemendem geholfen.
Außer, dass die "Beleidigten Kollegen" eine gewisse Befriedigung erfahren würden.
Gruß
Andreas
Erstellt am 10.05.2006 um 19:57 Uhr von Fayence
Andreas,
wie bereits an anderer Stelle bemerkt, ich würde eine Anfechtung aufgrund Eures Ergebnisses betreiben wollen.
Da fällt mir auch noch jemand ein, der sofort dabei wäre! Aber leider nicht in Eurem BR. :-(
Geb Deinem Herzen einen Ruck und schreibe Rechtsgeschichte! ;-))
Gruß
Fayence
P.S. Die fehlende Auslosung der Ordnungsnummern ist in meinen Augen lächerlich. Bin aber gespannt, ob diesem Antrag statt gegeben wird.
Erstellt am 08.09.2006 um 23:38 Uhr von ghoosa
Hallo,
am 06.09. wurde es nun gerichtlich entschieden, dass wir Neuwahlen machen müssen.
Die Wahl wurde mit folgendem Hauptgrund als ungültig erklärt:
Nicht ausgeloste Reihenfolge der Listen auf dem Wahlzettel.
Gruß
Andreas
Erstellt am 09.09.2006 um 09:11 Uhr von Fayence
Andreas,
danke für die Nachricht!
Habe das "dumme" Gefühl, die Richter wollten sich nicht mit Eurem Wahlergebnis auseinander setzen ... ;-))
Ist mehr als schade; glaube ja noch immer, dass diese Wahlanfechtung bis zum BAG durchgereicht worden wäre! Vielleicht bekommt Ihr das Ergebnis ja noch mal hin... ;-))
Gruß
Fayence