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Listenwahl / Reihenfolge auf dem Wahlzettel?

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Ghoosa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

hab da mal noch eine Frage zur Listenwahl. Wer das Forum verfolgt, wird bemerkt haben, dass ich schon mal eine Anfrage zu unserer schwierigen Auswertung gemacht habe. Nun haben wir unsere Listenwahl (war unsere 1. Listenwahl) hinter uns und das Ergebnis steht vorerst fest (wird wohl eine Wahlanfechtung geben), aber nun werden Stimmen aus der Belegschaft laut, dass die Wahl nicht rechtens ist.

Grund ist der folgende: Der WV hat, nach Prüfung und Anerkennung der Listen, die Reihenfolge nach Eingang der Listen beim WV auf dem Wahlzettel geordnet, ohne das die Listenführer befragt wurden. Innerhalb der Frist hat sich keiner der Listenführer über das Vorgehen beschwert. Nun kommen aber Kollegen, welche durch die Listenwahl nicht in den BR gekommen sind, auf die Idee, dass man durch diesen Fehler und eine Wahlanfechtung, die Wahl vor dem Arbeitsgericht als ungültig erklären lassen kann. Die Kollegen, welche dies anstreben, waren übrigens selbst auf der Liste 1, welches doch eigentlich die "Beste" Position auf einem Wahlzettel sein sollte ;-)

Kann dieser Fehler nach einer Wahl zur Ungültigkeit führen?

Grüße Andreas

3.97706

Community-Antworten (6)

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viktor

10.05.2006 um 14:59 Uhr

welche Liste auf dem Wahlzettel die Nummer 1, 2 u.s.w. ist, wird durch Los entschieden.

Ob eine Abweichung hiervon ein wesendlicher Verstoß ist, mag ich nicht zu beurteilen

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Fayence

10.05.2006 um 15:26 Uhr

Ghoosa, im Däubler Kommentar, 10. Aufl., ist zum §10 RN 4 vermerkt:

Die Anfechtung wird jedoch durchgreifen, wenn der WV den Losentscheid über die Reihenfolge der Ordnungsnummern der Vorschlagslisten überhaupt nicht vorgenommen hat.

Euer Ergebnis ist für eine Wahlanfechtung jedoch um einiges interessanter! Halte uns auf dem Laufenden.

Gruß Fayence

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Ghoosa

10.05.2006 um 21:51 Uhr

Hmmmm,

naja, so wie´s aussieht, haben die entsprechenden Kollegen ja wohl die richtige Stelle gefunden. Würd mich halt interessieren, wie es dann vom Gericht her gesehen wird und ob dieser Grund zu einer ungültigen Wahl führt, oder führen kann. Das es einen Angriff auf Basis der Auswertung geben soll, ist mir seither nicht zu Ohren gekommen. Ob dies dann auch noch zur Sprache kommen wird, mus man sehen. Wäre natürlich für alle BR, für zukünftige Wahlen, ein interessantes Urteil.

Haben am Freitag unsere Konstituierende Sitzung und ich hoffe nicht, dass ein evtl. Urteilsspruch in ferner Zukunft, alle bis dahin getroffenen Entscheidungen über den Haufen wirft. Denn damit wäre wirklich niemendem geholfen. Außer, dass die "Beleidigten Kollegen" eine gewisse Befriedigung erfahren würden.

Gruß Andreas

F
Fayence

10.05.2006 um 21:57 Uhr

Andreas, wie bereits an anderer Stelle bemerkt, ich würde eine Anfechtung aufgrund Eures Ergebnisses betreiben wollen. Da fällt mir auch noch jemand ein, der sofort dabei wäre! Aber leider nicht in Eurem BR. :-( Geb Deinem Herzen einen Ruck und schreibe Rechtsgeschichte! ;-))

Gruß Fayence

P.S. Die fehlende Auslosung der Ordnungsnummern ist in meinen Augen lächerlich. Bin aber gespannt, ob diesem Antrag statt gegeben wird.

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ghoosa

09.09.2006 um 01:38 Uhr

Hallo,

am 06.09. wurde es nun gerichtlich entschieden, dass wir Neuwahlen machen müssen.

Die Wahl wurde mit folgendem Hauptgrund als ungültig erklärt:

Nicht ausgeloste Reihenfolge der Listen auf dem Wahlzettel.

Gruß Andreas

F
Fayence

09.09.2006 um 11:11 Uhr

Andreas,

danke für die Nachricht! Habe das "dumme" Gefühl, die Richter wollten sich nicht mit Eurem Wahlergebnis auseinander setzen ... ;-))

Ist mehr als schade; glaube ja noch immer, dass diese Wahlanfechtung bis zum BAG durchgereicht worden wäre! Vielleicht bekommt Ihr das Ergebnis ja noch mal hin... ;-))

Gruß Fayence

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