Erstellt am 18.02.2019 um 13:14 Uhr von celestro
Bei einer Listenwahl wird solange jemand von der gleichen Liste nachgeladen, bis diese aufgebraucht ist. Ausnahme: die Minderheitengeschlechtsquote muss eingehalten werden, dann kann sich auch etwas anderes ergeben.
Erstellt am 18.02.2019 um 13:27 Uhr von nicoline
Bei einer Listenwahl gibt es kein "errechnetes erstes Ersatzmitglied" Es gibt auf einer der Listen ein Ersatzmitglied auf welches nach der Höchsztahlberechnung nach d'Hondt der nächste Sitz gefallen wäre. Dieses Ersatzmitglied ist aber erst zu laden, wenn eine Liste "erschöpft" ist, vorausgesetzt es muss nicht in seiner eigenen Liste vertreten. Dann schaut man wieder, welcher Liste der nächste Sitz zugefallen wäre und lädt dieses EBRM, vorausgesetzt mit der "Minderheitenquote" ist alles in Ordnung.
Erstellt am 18.02.2019 um 14:25 Uhr von nelchen
Dann muss also der Kollege geladen werden, bzw. rückt als ordentliches Mitglied für die Dauer der Verhinderung nach. Alle anderen EBM kommen von ein- und derselben Liste. Ist der nachgeladene Kollege auch verhindert, kommt also die erste Kollegen der verblieben Liste "dran". Minderheitenquote ist erfüllt. Mehr Frauen als Männer im Betrieb, aber mehr Männer als Frauen im Betriebsrat.
Erstellt am 18.02.2019 um 17:41 Uhr von nicoline
*Dann muss also der Kollege geladen werden, bzw. rückt als ordentliches Mitglied für die Dauer der Verhinderung nach.*
Korrekt.
*Ist der nachgeladene Kollege auch verhindert, kommt also die erste Kollegen der verblieben Liste "dran".*
Vorausgesetzt, er/sie muss nicht für die eigene Liste geladen werden. Bei nur noch einer Liste ist das zwar nicht so entscheidend, aber, so ist es korrekt. Immer erst die eigene Liste bedienen und dann weiter sehen.
Erstellt am 19.02.2019 um 08:22 Uhr von nelchen
Danke für die Antworten. Dann haben wir einen "Verbündeten" mehr.