Erstellt am 26.04.2006 um 12:55 Uhr von w-j-l
Geht nur beim vereinfachten Wahlverfahren.
Erstellt am 26.04.2006 um 14:12 Uhr von Ramses II
Beim vereinfachten Wahlverfahren ist eine Fristverlängerung für die schriftliche Stimmabgabe möglich?
Das erstaunt mich...
Erstellt am 26.04.2006 um 14:23 Uhr von w-j-l
... natürlich nur auf Antrag. §35 WO.
Erstellt am 26.04.2006 um 14:28 Uhr von Ramses II
Wieso?
Gibt es schon wieder eine neue Wahlordnung? Warum kommt die dieses Mal so spät heraus?
In der mir vorliegenden WO ist eine Verlängerung der Frist nicht vorgesehen und ich halte dies für einen Anfechtungsgrund.
Erstellt am 26.04.2006 um 14:36 Uhr von w-j-l
Ach Ramses, wieso soll ich mich mit Dir schon wieder rumstreiten.
Wer vereinfachtes Verfahren macht, soll sich §35 WO durchlesen, und entscheiden ob er auf den eigenen Fall zutrifft.
Ansonsten lautete meine Antwort 25356 (implizit), in anderen Fällen geht es nicht.
Erstellt am 26.04.2006 um 14:47 Uhr von Ramses II
w-j-l,
auch durch Wiederholungen wird Falsches nicht richtig!
Auch beim vereinfachten Wahlverfahren ist eine Verlängerung der Frist für die schriftliche Stimmabgabe unzulässig!
Erstellt am 26.04.2006 um 14:55 Uhr von w-j-l
Aber so richtig inhaltlich äußern magst Du Dich dazu nicht, warum Du im §35 WO keine "Fristverlängerung" für die schriftliche Stimmabgabe siehst........
Erstellt am 26.04.2006 um 15:04 Uhr von Ramses II
w-j-l,
was sollen diese Spielchen? Es ist doch grundsätzlich der beweispflichtig der die Existenz einer bestimmten Regelung behauptet und nicht der der die Nichtexistenz behauptet. Das ergibt sich alleine schon aus den Gesetzen der einfachen linearen Logik!
Schreibe doch hier mal konkret herein wo Du die Möglichkeit der Fristverlängerung herausliest. Weder Gesetzestext, noch Kommentare geben das her!
Erstellt am 26.04.2006 um 15:37 Uhr von w-j-l
Erstellt am 26.04.2006 um 15:46 Uhr von Ramses II
w-j-l,
sorry, was willst Du eigentlich mit diesen Spielchen bezwecken?
Wenn Du nicht in der Lage bist Deine Behauptung zu belegen, dann hab doch wenigstens so viel Größe zu schreiben: "Sorry Folks, ich habe Blödsinn geschrieben!"
Erstellt am 26.04.2006 um 15:50 Uhr von w-j-l
"Sorry Folks, ich habe Blödsinn geschrieben!"
Das wirst Du dann lesen, wenn ich es einsehen kann. Du bist dabei nicht hilfreich.
Die Wertung überlasse ich denen, die vereinfachtes Verfahren machen, und den §35 WO lesen und ggf. anwenden.
Rabulismus überlasse ich Dir
Erstellt am 26.04.2006 um 16:14 Uhr von Ramses II
w-j-l,
ich muss wohl hinnehmen dass Deine Teilnahme an diesem Forum dadurch begründet wird, dass Du die Fragesteller durch unsinnige Beiträge verwirren willst.
Schade!
Erstellt am 26.04.2006 um 16:46 Uhr von w-j-l
Nun, Ramses,
solange Deine Beiträge wenigstens für Dich klar sind, ist ja gut.
Das Forum hat nämlich von Dir auf 25398 auch keine erhellende Antwort bekommen.
Erstellt am 26.04.2006 um 16:51 Uhr von Ramses II
w-j-l,
dort gilt nach wie vor meine Antwort 25403 und folgende!
Erstellt am 26.04.2006 um 16:53 Uhr von w-j-l
Tja, Endlosschleife.
Mist, oder?
Erstellt am 26.04.2006 um 17:06 Uhr von Ramses II
@Coach!
Lass Dich von diesen sinnentleerten Beiträgen von w-j-l nicht verwirren!
Für das normale Wahlverfahren gilt dass die Frist für die Rücksendung der schriftlichen Stimmabgabe am Wahltag mit Schliessung des Wahllokals endet UND NICHT VERLÄNGERT WERDEN KANN.
Ebenso gilt für das vereinfachte Wahlverfahren dass auf Antrag ein Frist für die nachträgliche Stimmabgabe gesetzt werden muss, die NICHT VERLÄNGERT WERDEN KANN!
Also kann es auf Deine Frage einzig und alleine eine Antwort geben: Nein!
Erstellt am 27.04.2006 um 09:34 Uhr von w-j-l
@ Ramses,
na also, jetzt hast Du Dich doch noch entschlossen durch einen inhaltlichen Beitrag einem alten Mann auf die Sprünge zu helfen. Es hat eben ein wenig gedauert, bis ich begriffen habe, dass es beim vereinfachten Wahlverfahren keine „reguläre“ schriftliche Stimmabgabe nach §26 WO gibt und daher die Nachträgliche nach §35 tatsächlich keine Fristverlängerung darstellt.
Nun bin ich gerne bereit zuzugeben, dass ich unrecht hatte und etwas dazugelernt habe.