Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe - bis wann muss die erfolgt sein?
Hallo Forum, es gibt da noch eine Frage für unsere BR Wahl am 7.3.06.
"ZITAT aus dem Wahlausschreiben"Arbeitnehmer/innen, die zum Zeitpunkt der Wahlversammlung wegen Abwesenheit vom Betrieb voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, können beim Wahlvorstand bis drei Tage vor der Wahlversammlung, d.h. bis zum 02.03.2006, die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragen. Briefwähler/innen und Beschäftigte, die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt haben, müssen ihre Briefwahlunterlagen bis zum ????????? an den Wahlvorstand unter oben genannter Betriebsadresse zugestellt haben."ZITAT ENDE""
Bis wann müssen unter ????? die Briefwahlunterlagen zugestellt sein ? Vielen Dank.
Community-Antworten (1)
07.02.2006 um 16:52 Uhr
hi J., wir haben folgendes bei uns drinstehen:
Das Verlangen auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe muss spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats dem Wahlvorstand mitgeteilt werden (§ 14a Abs. 4 BetrVG). Die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe kann bis zum Ablauf des vierten Arbeitstags nach der Wahlversammlung (XXX) beim Wahlvorstand in der Firma XXX in XXX erfolgen.
hoffe das klärt es...
gruß, packer
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