Erstellt am 28.03.2006 um 00:22 Uhr von Ramses II
Die Bewerberin müsste schon eine korrekte Liste abliefern bzw. jemanden finden der/die sie auf eine Liste setzt.
Erstellt am 28.03.2006 um 11:01 Uhr von AO
Hallo!
Wenn dem WV die Abwesenheit vom Betrieb bekannt ist, dann muss er dafür Sorge tragen, dass die Wählerin/der Wähler die Wahlunterlagen für die schriftliche Stimmabgabe - ohne gesónderte Anforderung erhält.
Um allen eventualitäten aus dem Wege zu gehen, haben wir die Unterlagen zur Einleitung der Wahl ebenfalls "von Amts wegen" versendet.
Also wissen auch diejenigen Mitarbeiter/Innen, die länger vom Betrieb abwesend sind, dass die BR-Wahlen in diesem Jahr anstehen.
AO
Erstellt am 28.03.2006 um 11:05 Uhr von Benno_BRB
Achtung Toralf!
Moins!
Es könnte sein, dass Euer WV die Frist für die Einreichung der Vorschlagslisten nicht korrekt berechnet hat. Denn die Frist müsste - laut BetrVG und WO - bereits am 29. März, also MORGEN?!, ablaufen.
Welche Gründe können zu einer Fristverlängerung von einem Tag führen? Ich kenne bisher keine und bin für eine Antwort dankbar. Denn alles kann niemand wissen - aber man kann vieles lernen!
Benno
Erstellt am 28.03.2006 um 11:14 Uhr von Toralf
Hallo,
am 29.März hatten wir das Wahlausschreiben erst am Nachmittag veröffentlichen können, der Tag war also schon fast gelaufen, deshalb haben wir den 29. nicht mehr mitgerechnet.
Gruss
Toralf
Erstellt am 28.03.2006 um 11:18 Uhr von Ramses II
Toralf,
Du meinst vermutlich den 15.03. Der darf sowieso nicht mitgezählt werden.
Der 1. Tag ist dann der 16.03.
Der 2. Tag ist dann der 17.03.
Der 3. Tag ist dann der 18.03.
Der 4. Tag ist dann der 19.03.
Der 5. Tag ist dann der 20.03.
(...)
Der 13. Tag ist dann der 28.03.
Der 14. Tag ist dann der 29.03.
Erstellt am 28.03.2006 um 11:27 Uhr von Toralf
Hallo Ramses II,
stimmt Du hast Recht, was jetzt, wir haben die Mitarbeiter schon informiert ?
Gruss
Toralf
Erstellt am 28.03.2006 um 11:34 Uhr von Ramses II
Augen zu und durch!
Ihr könnt die Uhr nicht mehr zurückdrehen.
Erstellt am 28.03.2006 um 11:38 Uhr von Toralf
Alles klar. Noch einmal vielen Dank für den Hinweis.
Gruss
Toralf
Erstellt am 28.03.2006 um 18:20 Uhr von Benno_BRB
Ähm Augen zu und durch ist sicherlich eine Variante.
Ob Ihr damit durchkommt müsst Ihr entscheiden.
Wenn es keiner weiter merkt und die Wahl nicht angefochten wird, ist das nicht mehr Euer Bier. Aber erst dann!
Und wenn ihr einen "netten" Chef habt, dann wird er großzügig über diesen Fauxpas hinwegsehen... WENN!
Ansonsten wäre der richtige Weg die Wahl nochmals zu starten und das bedeutet:
1. Notbremse
2. Neues Wahlausschreiben und
3. Neuer Wahltermin mit allen Konsequenzen.
Denn Eure Wahl würde - WENN angefochten - bedeuten, dass Ihr keinen BR habt.
Mein Hinweis: Fragt einen Anwalt, der sich damit auskennt!
Schon mal an die Rechtsberatung der Gewerkschaft gedacht?
Für die nächste Wahl wisst Ihr's ja dann besser und ausserdem sind dann auch wieder Seminare.
Ihr könnt Euch aber auch einen "Lehrer" vom Arbeitsgericht kommen lassen, der - gegen Entgelt - ein Seminar auf Euch ganz speziell zugeschnitten, durchführt.
Bezahlen muss das der AG!
Benno
Erstellt am 29.03.2006 um 14:04 Uhr von Toralf
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Noch eines, der WV kann doch sogar eine Verlängerung von 1 Woche veranlasssen ( wenn z.B. keine Liste eingereicht wurde ) wir verlängern um einen Tag um den MA genügend Zeit zu geben. Kann es wirklich sein, dass ein Gericht daraufhin die Wahl für ungültig erklärt ?
Gruss
Toralf
Erstellt am 29.03.2006 um 15:46 Uhr von Ramses II
Toralf,
das hängt nicht zuletzt davon ab, ob das Wahlergebnis dadurch beeinflusst werden konnte. Das weiß man aber erst nach der Stimmauszählung...