Anzahl der Bewerber in einer Liste
Hallo an alle, wir bereiten gerade unsere turnusmäßige BR-Wahl vor, in der wir 9 Betriebsräte zu wählen haben. Für uns gilt also die Listenwahl. Dabei tauchte eine Frage auf: Ist eine Wahlliste auch dann gültig, wenn weniger als als die doppelte Anzahl Bewerber auf ihr stehen - möglicherweise sogar weniger als die zu wählende Anzahl Betriebsräte? Oder im Umkehrschluss: Kann eine Liste nur dann zugelassen werden, wenn sie mehr als die doppelte Anzahl (in unserem Falle 18+1) Bewerber enthalten? Oder könnte es auch sein, dass eine Wahlliste nur einen Bwerber nennt? Vielen Dank schon mal für eure Antworten und Hilfe! HaCe
Community-Antworten (10)
03.02.2014 um 19:10 Uhr
ja nein ja
03.02.2014 um 19:10 Uhr
Die Liste ist gültig, egal, wieviele Bewerber draufstehen. Je mehr, je besser, aber das ist nicht entscheidend.
03.02.2014 um 21:20 Uhr
Wie kommst Du darauf: "Für uns gilt also die Listenwahl" Das ist Quatsch!
Ihr habt - wie generell - Personenwahl, solange nur eine Liste eingereicht wird.
Das mit der doppelten Anzahl ist eine Soll-, aber keineswegs eine Muss-Vorschrift (wurde ja inhaltlich schon beantwortet)!
03.02.2014 um 21:33 Uhr
Wie kommst Du darauf: "Für uns gilt also die Listenwahl" Das ist Quatsch!
das ist kein quatsch! es gilt listenwahl! nur für den fall, dass es nur eine liste gibt wird es eine personenwahl
03.02.2014 um 23:51 Uhr
Danke euch allen für die Antworten. Verstehe ich das richtig, dass wenn angenommen 12 Listen mit jeweils einem Kandidaten eingereicht werden, es versteckt zu einer Personenwahl kommt?
04.02.2014 um 07:43 Uhr
@ HansCe
Du hast richtig verstanden.
04.02.2014 um 08:54 Uhr
@Hoppel ?????????????????????????????? Wenn die 12 sich einig sind und VOR Abgabe auf eine gemeinsame Liste setzen, dann gibt es Personenwahl. Ansonsten bleibt es Listenwahl, bei der jeder Wähler nur EINE Stimme abgeben kann. Da ist nichts versteckt etc. Oder habe ich etwas verpasst?
04.02.2014 um 14:48 Uhr
Beschäftige mich als Neuling auf diesem Gebiet mit der BR Wahl.. (300 MA / 9er BR) Fragen zu euren Antworten: Auf einer Liste stehen beispielsweise 15 Namen, vom amtierenden BRV vorgeschlagen, dann taucht eine zweite Liste auf mit nur 5 Namen und eine dritte mit 10 Namen. Liste 2 + 3 braucht Stützunterschriften, richtig? Es werden dann die Listen gewählt - je Liste 1 Stimme, also insegsamt 3 Stimmen zu vergeben, nicht 9 wie bei eienr Personenwahl, richtig? Wenn dann alle 300 MA wählen und jede Liste 100 Stimmen hat, was dann?
04.02.2014 um 14:58 Uhr
2 Denkfehler
- Auch die Liste 1 braucht Stützunterschriften, also alle Listen.
- Es wird nur EINE Liste gewählt. Der Wähler hat nur EINE Stimme, egal wieviele Listen.
Der Einzug in den Betriebsrat erfolgt dann nach dhondt, eine augenscheinlich komplizierte, allerdings einfach zu vollziehende Berechnung unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts.
04.02.2014 um 18:41 Uhr
@Rübezahl
Nur zur Ergänzung bzgl. Deiner abschließenden Frage, den Rest hat Oblatixx schon vollständig beantwortet: Du hast netterweise zwar irrtümlich von 3 Stimmen pro Wähler geschrieben, aber doch mit nur 1 Stimme pro Wähler gerechnet: 300 Wähler, 100% Beteiligung, je 100 Stimmen.Dann bekommen alle drei Listen je 3 Kandidaten mit dem d'Hondtschen Verfahren (falls je genug Bewerber des Minderheitengeschlechts auf den Listen sind) zugerechnet. Dies sind dann aber (abgesehen vom Minderheitengeschlechtsausgleich) immer die an den ersten 3 Positionen der Liste Befindlichen - egal, ob auf den Listen 15, 5 oder 10 Namen stehen. Die Wähler haben nicht mehr die Möglichkeit mit 9 Stimmen bestimmte Personen zu bevorzugen.
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