Hallo an alle, wir bereiten gerade unsere turnusmäßige BR-Wahl vor, in der wir 9 Betriebsräte zu wählen haben. Für uns gilt also die Listenwahl. Dabei tauchte eine Frage auf: Ist eine Wahlliste auch dann gültig, wenn weniger als als die doppelte Anzahl Bewerber auf ihr stehen - möglicherweise sogar weniger als die zu wählende Anzahl Betriebsräte? Oder im Umkehrschluss: Kann eine Liste nur dann zugelassen werden, wenn sie mehr als die doppelte Anzahl (in unserem Falle 18+1) Bewerber enthalten? Oder könnte es auch sein, dass eine Wahlliste nur einen Bwerber nennt?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten und Hilfe!
HaCe