Erstellt am 16.03.2006 um 12:22 Uhr von Franz-Josef
Wende Dich an die Gewerkschaft, bei Dir die IGBCE. Die werden Dich unterstützen.
Gruß
Franz-Josef
Erstellt am 16.03.2006 um 12:46 Uhr von Fayence
Hallo murmel1712,
das Kündigungsschutzgesetz greift im §15 (3a) diese Situation auf. Auch Initiatoren einer BR-Wahl sind vor unzulässigen Kündigungen geschützt.
Zu der erforderlichen Betriebsversammlung (Wahl des Wahlvorstandes)können 3 wahlberechtigte AN (Initiatoren) oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen.
Letzteres ist empfehlenswert, wenn Ihr Eurer Ansinnen dem AG nicht direkt personenbezogen auf die Nase binden wollt. Ihr könntet Euch quasi erstmal hinter der Gewerkschaft "verstecken".
Erstellt am 17.03.2006 um 10:07 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Ja Fayence eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.
Doch es sollten schon einige Mitglieder sein, denn bei nur einem Gewerkschaftsmitglied hat die GF schnell raus, wer denn da "putscht".
Ausserdem hatten wir einen ähnlichen Fall und da reicht die Kraft der Gewerkschaft nicht aus. Selbst wenn es 4 oder 5 Mitglieder hat.
Meine Empfehlung sind mindestens 20 Mitglieder mehr ist immer besser!
Benno