Vorab ist folgendes wichtig.
Das Unternehmen besteht aus:
einer beherrschenden Firma (im folgenden als Fa. A bezeichet) und hat keinen Betriebsrat.
Und die beherrschte Fa. (im folgenden als Fa. B bezeichnet) bei der es einen Betriebsrat gibt.
Ich war bisher lt. Arbeitsvertrag seit mehreren Jahren in Fa. A angestellt meine Arbeitsstätte war jedoch im gesamten Zeitraum bei Fa. B .
Seit Jahresanfang 2006 bin ich nun mit neuem Arbeitsvertrag in Fa. B gewechselt.
Als ich nun für die im März stattfindende Betriebsratswahl der Fa. B kandidieren wollte, wurde dies vom Wahlvorstand abgelehnt, mit der Begründung, meine Betriebszugehörigkeit müsste mindestens 6 Monate betragen um kandidieren zu können.
In diesem speziellen Sonderfall, da ich rechtlich lt. AV zwar im Fa. A angestellt war, tatsächlich meine Tätigkeit im Unternehmen B stattfand, bin ich damit nicht einverstanden und benötige dringend Unterstützung bzw. rechliche Hinweise um gegen die Ablehnung zur Kandidatur Einspruch einlegen zu können.
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Peter