Wenn kein Hahn danach krähen würde, würde ich nicht diese Frage stellen.
Eine Kollegin von uns geht 1 Tag nach dem Wahltag (falls keine nachträglichen kommen) in Rente. Da sie am Tag der Wahl noch Mitarbeiterin ist, ist sie sicherlich wahlberechtigt. Da sie auch länger als 6 Monate dem Betrieb angehört wäre sie nach §8 BetrVg auch wählbar.
Stimmt oder Nicht?