Erstellt am 22.01.2006 um 14:30 Uhr von BR-Toni
Nein.
Der Wahlvorstand lößt sich unmittelbar nach dem Wahlergebniss auf.
Ist nur ein Vertauensgremium sonst nichts.
Der Wahlvorstand hängt aber im "normal" Fall auch schon in irgendeiner Form mir dem "alten" BR zusammen.
Hat aber durch seine Tätigkeit nichts zu befürchten.
Erstellt am 22.01.2006 um 14:40 Uhr von Ramses II
BR-Toni,
was willst Du uns mit Deinem Beitrag sagen?
Tessa,
ja, auch das WV-Mitglied das noch nicht den allgemeinen Kündigungsschutz des ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes geniesst fällt unter den besonderen Kündigungsschutz des zweiten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes.
Erstellt am 23.01.2006 um 14:50 Uhr von snoopy
Hi Tessa,
Die Mitglieder des Wahlvorstandes geniessen ab ihrer Bestellung durch den Betriebsrat Kündigungsschutz bis zum Tag der Betriebsratswahl plus 6 Monate
(§ 15 Abs. 3 KSchG).