Ist eine Vorschrift bekannt in der Mitarbeiter von der Möglichkeit sich zur Wahl aufstellen zu lassen von dem Betriebsrat nicht aufgestellt werden weil bereits 2 Meldungen einer ca. 100 Mitarbeiter großen Abteilung vorliegen.

Ist meines Wissens nicht jeder Berechtigt sich zur Wahl aufstellen zu lassen ?

Gruß der Werti