Erstellt am 03.01.2006 um 04:23 Uhr von vollmond
Hallo Norflaxacin,
Ich würde Dir empfehlen, Dich an die zuständige Gewerkschaft für Euren Berufszweig zu wenden. Die geben Dir umfangreiche Hilfe oder leiten nötigenfalls selbst die Betriebsratswahl ein. Auch, wenn Du nicht selbst Mitglied der Gewerkschaft bist, ist es der beste Ratschlag, den ich Dir geben kann. Leider versuchen immer noch einige Arbeitgeber Betriebsratswahlen zu verhindern.
Gruß vollmond
Erstellt am 03.01.2006 um 10:30 Uhr von Homeland25
Hallo!
Auch ich kann dir nur empfehlen, wegen Rechtsschutzversicherung durch die Gewerkschaft, dieser beizutreten, die können dir da auch konkret weiter helfen. Zur Vorab-Info: Drei Beschäftigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können zu einer Betriebsversammlung aufrufen, bei der ein Wahlvorstand zu wählen ist. Dieser muss sich dann um die BR-Wahl kümmern und diese organisieren. Der AG muss sämtliche Kosten tragen, dazu ist er durch das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet, also auch für Schulungen zur Wahl.
Erstellt am 03.01.2006 um 10:43 Uhr von Merlin
Hallo Norflaxacin,
Die Vorgehensweise ist in §17 BetrVG geregelt. Danach wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. Zu der Betriebsversammlung könne 3 AN (oder eine Gewerkschaft) einladen.
Der AG muß die Kosten der Wahl (incl. Schulung, PC Programme etc. tragen). Rechtlicher Anspruch und Sicherheit (Kündigungsschutz) besteht aber erst nach Einsetzung des Wahlvorstands. Der Schulungsbedarf wird dann das Erste sein was der Wahlvorstand in der 1 Sitzung feststellen wird ...
Eine Schulung vor der Wahl des Wahlvorstandes ist nicht unbedingt nötig (wenn auch aus Deiner Sicht sicher wünschenswert) und wird wohl auch kein AG bezahlen.
Wenn Du Dir nicht sicher bist das Dein AG gegen eine BR Wahl nichts unternehmen wird ist es das Beste sein sich an eine Gewerkschaft zu wenden (oder falls es schon einen BR / GBR in anderen Betrieben Deines Unternehmens geben sollte an diese).
Gruß
Merlin