Erstellt am 01.03.2007 um 16:37 Uhr von w-j-l
BetrVG §1 Abs1:
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
Ob ihr dauerhaft mindestens 5 Wahlberechtigte AN habt, und ob davon 3 wahlberechtigt sind, das mußt Du anhand der §§ 5, 7 und 8 dann noch selbst überprüfen.
Falls Du es noch nicht hast, im Internet findest Du genug Texte des BetrVG.
Erstellt am 01.03.2007 um 21:20 Uhr von Fayence
w-j-l,
falls es Dir entgangen sein sollte; alle Wörter/Gesetze etc. in Fettdruck sind verlinkt. So führt z.B. der Klick auf >> BetrVG direkt zum Gesetz! :-)
Joe,
wenn Ihr die Voraussetzungen für eine BR-Wahl erfüllt, solltet Ihr die Wahl nicht ungeschult oder ohne Unterstützung (z.B. durch eine Gewerkschaft) angehen.
Erstellt am 02.03.2007 um 00:32 Uhr von Fayence
Dann habe ich ja zumindest Dir noch eine kleine Freude bereiten können...
Erstellt am 02.03.2007 um 14:06 Uhr von w-j-l
Fayence,
falls es Dir entgangen sein sollte: Der link ..... das ist dann auch Internet ;-)
Erstellt am 02.03.2007 um 15:03 Uhr von Fayence
w-j-l,
ich bin Dir zu tiefstem Dank verpflichtet... habe ich mich doch auch schon manchesmal gefragt "Wo bin ich hier nur gelandet?" ;-))
Erstellt am 02.03.2007 um 22:33 Uhr von w-j-l
Schön Fayence .... Jetzt sind wir auf einer Linie.......