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Welche Vorschriften gibt es für die Kandidatenaufstellung zur Betriebsratswahl

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Renate
Nov 2016 bearbeitet

1.)Kann sich auch pro Liste eine Person aufstellen lassen - somit wäre auch eine Persönlichkeitswahl gewährleistet

2.) Kann sich eine weitere Person auf eine bestimmte Liste setzen, ohne dass der Wahlvorstand etwas dagegen tun kann?

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Community-Antworten (7)

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viktor

12.12.2005 um 15:06 Uhr

zu 1: Das wäre denkbar aber sehr aufwendig (Stützunterschriften wären in erforderlicher Höhe für jede Liste erforderlich).

zu 2: Wenn sich zwei oder mehr Personen zu einer Liste zusammenfinden, kann der Wahlvorstand dagegen gar nichts tun (es sei denn, die Personen sind nicht wählbar oder ähnliche formelle Hinderungsgründe)

R
Renate

12.12.2005 um 15:12 Uhr

zu2.)Was wäre, wenn eine Person auf einer Liste ist, sich eine andere Person draufsetzt, die erste Person damit aber nicht einverstanden ist?

V
viktor

12.12.2005 um 15:15 Uhr

Piratentum gibt es nicht. Wenn nur eine Person eine Liste einreichen will und alle unterschriften vorhanden sind, wird die Liste beim Wahlvorstand eingereicht. Dann gilt der Wahlvorschlag so wie er eingereicht wurde (Empfangsquittung wird erstellt). Nachträglich kann keiner mehr auf die Liste aufspringen. Es wäre dann eine Fälschung, die der Wahlvorstand niemals zulassen dürfte.

R
Renate

12.12.2005 um 15:18 Uhr

Vielen Dank für diese Info

RI
Ramses II

12.12.2005 um 15:23 Uhr

Von einer Wahl nur mit Einpersonenlisten ist aus zwei Gründen dringendst abzuraten:

Jeder Wähler hätte hier (anders als bei der Persönlichkeitswahl) nur eine Stimme.

Es wären keine Ersatzmitglieder gewählt. Der BR müsste somit schon beim Ausscheiden nur eines Mitgliedes Neuwahlen einleiten.

R
Renate

12.12.2005 um 15:31 Uhr

Wenn vom Wahlvorstand eine Persönlichkeitswahl angesetzt wurde, kann dann von einer Person eine eigene Liste eingereicht werden? Ist es dann automatisch eine Listenwahl? Ist dann automatisch diese eine Person auf einer Liste und alle anderen auf der anderen?

V
viktor

12.12.2005 um 15:33 Uhr

Der Wahlvorstand kann nicht festlegen, ob es Persönlichkietswahl oder Listenwahl wird. Dies ergibt sich aus der Anzahl der eingehenden Listen.

Daher ist es in der Tat so, wie der letzte Satz Deiner Frage vermutet.

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