Erstellt am 12.12.2005 um 14:06 Uhr von viktor
zu 1: Das wäre denkbar aber sehr aufwendig (Stützunterschriften wären in erforderlicher Höhe für jede Liste erforderlich).
zu 2: Wenn sich zwei oder mehr Personen zu einer Liste zusammenfinden, kann der Wahlvorstand dagegen gar nichts tun (es sei denn, die Personen sind nicht wählbar oder ähnliche formelle Hinderungsgründe)
Erstellt am 12.12.2005 um 14:12 Uhr von Renate
zu2.)Was wäre, wenn eine Person auf einer Liste ist, sich eine andere Person draufsetzt, die erste Person damit aber nicht einverstanden ist?
Erstellt am 12.12.2005 um 14:15 Uhr von viktor
Piratentum gibt es nicht. Wenn nur eine Person eine Liste einreichen will und alle unterschriften vorhanden sind, wird die Liste beim Wahlvorstand eingereicht. Dann gilt der Wahlvorschlag so wie er eingereicht wurde (Empfangsquittung wird erstellt). Nachträglich kann keiner mehr auf die Liste aufspringen. Es wäre dann eine Fälschung, die der Wahlvorstand niemals zulassen dürfte.
Erstellt am 12.12.2005 um 14:18 Uhr von Renate
Vielen Dank für diese Info
Erstellt am 12.12.2005 um 14:23 Uhr von Ramses II
Von einer Wahl nur mit Einpersonenlisten ist aus zwei Gründen dringendst abzuraten:
Jeder Wähler hätte hier (anders als bei der Persönlichkeitswahl) nur eine Stimme.
Es wären keine Ersatzmitglieder gewählt. Der BR müsste somit schon beim Ausscheiden nur eines Mitgliedes Neuwahlen einleiten.
Erstellt am 12.12.2005 um 14:31 Uhr von Renate
Wenn vom Wahlvorstand eine Persönlichkeitswahl angesetzt wurde, kann dann von einer Person eine eigene Liste eingereicht werden? Ist es dann automatisch eine Listenwahl?
Ist dann automatisch diese eine Person auf einer Liste und alle anderen auf der anderen?
Erstellt am 12.12.2005 um 14:33 Uhr von viktor
Der Wahlvorstand kann nicht festlegen, ob es Persönlichkietswahl oder Listenwahl wird. Dies ergibt sich aus der Anzahl der eingehenden Listen.
Daher ist es in der Tat so, wie der letzte Satz Deiner Frage vermutet.