Gibt es zur BR-Wahl eine Mindestbeteiligung?
Gibt es zur BR-Wahl eine Mindestbeteiligung?
Wir sind ein kleiner Betrieb mit 11 wahlberechtigten MA. Die Kollegen wollen keinen BR wählen. Wieviel Mitarbeiter müssen mindestens eine Wahl wollen und wieviel müssen mindestens wählen, damit ein BR zustande kommt?
Community-Antworten (1)
29.03.2006 um 19:07 Uhr
Wenn es keinen BR gibt, dann muss man zunächst zu einem Wahlvorstand kommen und eine Betriebsversammlung einberufen.
Zu dieser Betriebsversammlung können 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstandes machen (§ 17 Abs. 3 BetrVG).
Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wird dort kein Wahlvorstand gewählt, so wird er auf Antrag von mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft vom Arbeitsgericht bestellt (§ 17 Abs. 4 BetrVG).
Das Amt des Wahlvorstandes beginnt mit seiner Bestellung und erlischt mit der Einberufung des Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung (BAG AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG).
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