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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ein BR-Mitglied auch im Wahlvorstand tätig werden?

F
floto
Nov 2016 bearbeitet

Grüß Grott, kann ein BR-Mitglied auch im Wahlvorstand tätig werden? Muß der Wahlvorstand in der Betriebsversammlung vorgestellt werden?

Einen schönen Tag noch (kann es sein, daß mein Beitrag nicht vom Forum angenommen wurde, weil ich am Schluß einen bayrischen Gruß schrieb?) Pfiad Eich

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Community-Antworten (2)

V
viktor

17.08.2005 um 12:12 Uhr

Der bayrische Grüß ist natürlich ein Nachteil (signalisiert er doch überschäumende Intelligenz des Schreibers - aber lassen wir die Politik)

BR-Mitglieder können im Wahlvorstand sein und auch gleichzeitig kandidieren. Vom Grundsatz her reicht ein Aushang mit den Namen der Wahlvorstandsmitglieder aus.

S
stern

17.08.2005 um 20:25 Uhr

Hallo floto,

ich schließe mich viktor an. Zudem ist es gar nicht so übel, wenn ein BR-Mitglied im Wahlvorstand drin ist, denn wenn es zu Konflikten kommt, ist dieser eventuell erprobter in dieser Sache.

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