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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiter aus anderen Betriebsteilen in den Standort BR intergrieren

T
Taipen0791
Aug 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben eine neue Firma gegründet, so das einige Mitarbeiter in die neue Firma gegangen sind, diese neue Firma hat nach dem Betr. VG ganz viele Betriebsstätten, an dem neue BR gegründet werden müssen. Leider haben die Betriebsstätten immer unter 5 Mitarbeiter, so das kein BR gegründet werden kann. Kann man diese Mitarbeiter in dem Geschäftsbereich mit betreuen, an dem Standort, wo sie arbeiten, wenn es dort einen BR gibt?

Es gab einen Betriebsübergang von alle IT Mitarbeitern, von einem Gruppen Konzern. Es gibt nur di Möglichkeit an einem Standort von der neuen Firma einen BR zu gründen, weil dort ca. 30 IT Mitarbeiter sind, alle anderen Standorte haben nur 1-4 Mitarbeiter. Können diese von einem anderen Firma (aus dem Gruppen Konzern) als BR mit betreut werden?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

26.08.2019 um 13:08 Uhr

"wenn es dort einen BR gibt?"

dann werden Sie doch schon "betreut", oder nicht? wunder

P
paula

26.08.2019 um 13:31 Uhr

vielleicht handelt es sich ja um einen gemeinsamen Betrieb...

S
seehas

26.08.2019 um 15:16 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe ist es so, dass mehrere Mitarbeiter am gleichen Standort bei (nominell) unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt sind. Wenn es bei dem einen AG einen BR gibt hat der deshalb noch lange keine Befugnisse für die Beschäftigten eines anderen AG. Hier müsste erstmal geprüft werden, ob diese Betriebsteilungen willkürlich erfolgt sind um das BetrVG auszuhebeln. Andererseits wäre eventuell zu prüfen ob die einzelnen Betriebsstätten der neuen Firma einen gemeinsamen BR wählen können. (§1(2)2. BetrVG; §4(1)2² BetrVG; §4(2) BetrVG).

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