Erstellt am 04.05.2005 um 18:33 Uhr von Karl
Es ist in Ordnung, wenn der Kollege im Wahlvorstand bleibt. Voraussetzung für seine Mitarbeit im Wahlvorstand ist, dass er wahlberechtigt ist (§16 BetrVG).
Daran ändert sich nichts, wenn er für den Betriebsrat kandidiert. Allerdings darf er dann nicht zu seinen Gunsten die Stimmen falsch auszählen. Das dürfen aber die anderen Mitglieder im Wahlvorstand auch nicht.