Ich wurde vom Wahlvorstand als Kandidat nicht zugelassen - was tun?
Hallo,
ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
ich wurde im April vom Wahlvorstand als Kandidat nicht zugelassen, da ich bis 30.04.06 bei einem anderen Betrieb des Konzerns seit 4 Jahren beschäftigt bin. Die Betriebsratswahl ist Ende Mai und ab 01.05.06 bin ich dann in diesem Betrieb beschäftigt. Ich bin mir sicher, dass ich vor einigen Jahren ein Urteil zu diesem Sachverhalt gelesen habe, kann dieses aber nicht wiederfinden. Kennt jemand dieses Urteil oder kann jemand mir sonst einen Tip geben?
Vielen Dank im Voraus. Thomas
Community-Antworten (1)
01.05.2006 um 12:37 Uhr
Hallo Tom, sowohl im Fitting als auch im Däubler findet sich zum §8 BetrVG folgende Aussage:
Auf die Betriebszugehörigkeit anzurechnen sind die Zeiten, die unmittelbar vorher in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder Konzerns (i.S.d. §18 Abs. 1 AktG) zurückgelegt worden sind.
Gruß Fayence
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