Erstellt am 23.04.2018 um 15:11 Uhr von celestro
das Los entscheidet. Das Geschlecht wäre nur relevant, wenn danach (also nach dem Losetnscheid) das Geschlecht in der Minderheit nicht mehr ausreichend repräsentiert wird. Das kann bei Euch (mindestens 3 Männer) aber nicht vorkommen.
Erstellt am 23.04.2018 um 15:23 Uhr von rako1966
§25 BetrVG (2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern (...)
§15 BetrVG (2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss (...)
Ergo: NUR das Geschlecht in der Minderheit (Mann) muss durch einen anderen Mann ersetzt werden, aber NUR wenn ansonsten die Quote nicht mehr erfüllt wäre. Ist eine Frau verhindert und der nächste Nachrücker ist ein MANN, dann rückt der MANN nach, auch wenn dadurch die Frauen im BR in die Unterzahl geraten. Die Stimmengleichheit ist auf jeden Fall durch Losentscheid aufzulösen, denn wenn zwei Frauen verhindert sind, geht es nur nach Listenplatz.
BTW: @celesto: Natürlich kann das passieren, es können ja 2 Männer verhindert sein.
Erstellt am 23.04.2018 um 15:40 Uhr von celestro
"BTW: @celesto: Natürlich kann das passieren, es können ja 2 Männer verhindert sein."
dann denk Deine Idee durch ... wer rückt denn nach, wenn 2 Männer verhindert sind ? Genau ... die 2 Personen (10+11) über die wir gerade reden. Also kann es bei dieser Konstellation NICHT vorkommen, daß das Geschlecht relevant wird.
Erstellt am 23.04.2018 um 16:05 Uhr von rako1966
Ups, hatte mich verlesen.. bei den 3 (!) Ersatzmitgliedern nahm ich an, das wären die letzten 2 davon. Aber hast Recht, bei 10+11 rückt ja auf jeden Fall ein Mann nach der die Quote auffüllt, und dann ist es egal wer als 12. nachrückt, weil es keine Alternative mehr gibt. In DEM speziellen Fall stimmt Deine Aussage. Mea culpa.