Stimmengleichheit: Wer wird BR-Mitglied? Wer wird Ersatzmitglied?
Hi @ll,
da aus unserem bisherigem Gremium ein Mitglied zurückgetreten ist, mussten wir neu wählen. Auf Grund unserer Betriebsgröße besteht der BR aus 7 Mitgliedern.
Zur Wahl haben sich aber nur 6 Mitarbeiter gestellt -> also gibt's ein 5er Gremium mit einem Ersatzmitglied.
Folgendes Problem: drei der Kandidaten haben gleich viele Stimmen - besser "gleich wenig" Stimmen, denn es ist die geringste Zahl.
Wer wird nun Ersatzmitglied von diesen dreien???
Losentscheid? Wenn ja, dann doch durch den Wahlvorstand unmittelbar NACH der Auszählung, oder?
Danke für eure Antworten
Community-Antworten (9)
20.05.2015 um 18:11 Uhr
Wahlvorstand lädt die Betroffenen ein und lost...
20.05.2015 um 18:15 Uhr
Zitat (MrMOON): "Losentscheid? Wenn ja, dann doch durch den Wahlvorstand unmittelbar NACH der Auszählung, oder?"
Ja und ja! Siehe § 15 (2) der WO.
Da wird dann auch niemand zusätzlich eingeladen...
21.05.2015 um 09:57 Uhr
Danke!!!
Der WV tritt heute Morgen zusammen, hat die betroffenen Kandidaten eingeladen und lost dann aus.
:-)
Euch nen schönen Tag
21.05.2015 um 10:32 Uhr
Womit ein klarer Verstoß gegen die WO vorliegt...
21.05.2015 um 10:45 Uhr
@Pjöööng: wieso soll MrMOON gegen die WO verstoßen haben, wenn er uns allen einen schönen Tag wünscht?
21.05.2015 um 10:48 Uhr
@Pjöööng Sage mir einmal, habe vielleicht ein Brett vorm Kopf, warum bei einer Pers.Wahl. die Auslosung der Reihenfolge geheim sein soll, bzw. die Einladung der Betroffenen gegen die WO verstösst...
22.05.2015 um 15:00 Uhr
Kölner,
Du brauchst mir nicht hoppelnderweise die Wörter im Mund herumzudrehen. Ich habe nie behauptet, die Auslosung müsse geheim sein, oder die Einladung der Betroffenen verstieße gegen die WO. Wie es richtig sein muss, steht im zitierten § 15 der WO.
22.05.2015 um 16:56 Uhr
@ Pjöööng
Wenn schon, sollte man auch die richtigen Korinthen kacken ... :-)
Ganz offensichtlich hat hier überhaupt keine Listenwahl sondern eine Personenwahl stattgefunden. Entsprechend sind überhaupt keine Sitze auf Vorschlagslisten zu verteilen und somit ist nicht § 15 sondern 22 Abs. 3 der WO anzuwenden ...
Aber trotzdem ist der WO nicht genüge getan! Die Auslosung hätte direkt im Rahmen der öffentlichen Stimmauszählung erfolgen müssen, da es ja immerhin darum geht, welches dieser drei KandidatInnen das Ersatzmitglied stellt und welche zwei KandidatInnen gewählt sind. Ob eine Wahlanfechtung erfolgreich wäre ... ??? ich persönlich glaube nicht.
24.05.2015 um 18:35 Uhr
„Aber trotzdem ist der WO nicht genüge getan!“
Wieso das denn nicht? Auch nachfolgendes ist so nicht korrekt!
Unmittelbar nach der Stimmenauszählung wird doch nur das vorläufige Wahlergebnis ermittelt und bekannt gegeben. Dass auch nur hier ein ev. notwendiger Losentscheid zu erfolgen hat, ist nirgendwo festgelegt und wäre auch nicht immer praktikabel. Würde es ja auch voraussetzen, dass alle Bewerber oder zumindest die am Losverfahren beteiligten, dann auch anwesend wären.
Nach § 13 WO sind lediglich unverzüglich die Stimmen auszuzählen und dann das Ergebnis und nicht bereits die Gewählten bekannt zu geben. Diese stehen ja auch erst nach Ablauf der in § 17 WO genannten Vorgaben und Frist fest und sind dann gemäß § 18 WO bekannt zu geben.
Ist nach § 22 Abs. 3 WO bei Stimmengleichheit ein Losentscheid notwendig, erfolgt dieses nach den Grundsätzen des § 10 WO unter Einladung aller Beteiligten.
Wie das erstellen der Wahlniederschrift, unterliegt auch ein notwendiger Losentscheid nicht der Öffentlichkeitspflicht und kann in einem direkt der Wahl folgendem Akt erfolgen. Maßgebend ist hier nur, dass alle Beteiligten auch eine Teilnahmemöglichkeit erhalten.
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