Erstellt am 09.03.2018 um 00:09 Uhr von celestro
"Besteht da irgendwie die Möglichkeit ein Misstrauensvotum gegen den Wahlvorstand einzuleiten?"
Nein, wieso auch ?
"Nun stellt sich mir die Frage, ob dies 1. erlaubt ist"
Ja, das ist erlaubt.
"2. ob ich mich tatsächlich drauf verlassen kann, dass die Wahl korrekt durchgeführt wird."
Sehr wahrscheinlich schon. Hast Du Dich denn als Wahlvorstand gemeldet ? Dann hättest Du es ja selbst "überwachen" können.
Erstellt am 09.03.2018 um 06:27 Uhr von Legis
Ich hab hier die Befürchtung, dass hier nur Böses vom Anderen gedacht wird. Mein Appell sprich doch mal mit dem Wahlvorstand ganz offen, und lass dir seine Sicht und Rechtsauffassung einmal erklären.
Erstellt am 09.03.2018 um 08:42 Uhr von BRHamburg
Du hast die Möglichkeit bei der Stimmauszählung dabei zu sein. Du kannst Einsicht in die Wählerliste nehmen und schauen ob diese korrekt ist. Aber ganz ehrlich, wenn du so wenig Vertrauen hast, wie willst du dann vier Jahre mit den Leuten gut zusammen arbeiten?
Erstellt am 09.03.2018 um 10:00 Uhr von Pjöööng
Ja, es ist erlaubt dass ein Mitglied des WV auf Platz 2 einer Liste steht. Er ist nicht verpflichtet sich aus Platz1 setzen zu lassen.
Ob Du Dich drauf verlassen kannst dass die Wahl korrekt durchgeführt wird, das kann hier nun wirklich niemand beurteilen.
Erstellt am 09.03.2018 um 11:10 Uhr von nicoline
Und ob man sich darauf verlassen kann, dass die Wahl korrekt durchgeführt wird, wenn kein WV Mitglied auf irgend einer Liste steht, kann weder hier noch irgendwo anders beurteilt werden.
Erstellt am 09.03.2018 um 12:17 Uhr von tomtom199
Bis zur Einreichung er Liste beim Wahlvorstand, "gehört" die Liste den Mitarbeitern/ Listenführer..
Die Mitarbeiter legen gemeinsam die Reihenfolge fest.
Wir haben ca. 3 Stunden getagt um unsere Liste mit 12 Personen für ein 5 Gremium so zu gestalten, das sie den meisten Sinn ergibt.
Es macht nämlich keinen Sinn, einen absoluten Neuling auf Platz 1 und ein eventuell schon erfahrenen Kollegen au Platz 10 zu setzen.
Wenn es bei einer Liste bleibt, ist es eh egal, wer auf welcher Position steht, wenn es weiter Listen gibt, und das kann ja keiner sagen bis zum Ende der Einreichungsfrist, dann kann es schon wicht sein, sich vorher zu überlegen wer an welcher Position steht. Aber das ist ein Diskussionsprozess den die Listenführer mit Ihren Kandidaten führen müssen.
Und warum sollte jemand, nur weil er Wahlvorstand ist, nicht auf die Liste ?
In erster Linie ist er Mitarbeiter und somit auch wählbar, wenn er denn im Wählerverzeichnis steht.
Erstellt am 09.03.2018 um 12:59 Uhr von celestro
"Es macht nämlich keinen Sinn, einen absoluten Neuling auf Platz 1 und ein eventuell schon erfahrenen Kollegen au Platz 10 zu setzen."
Wenn der Neuling voller Tatendrang ist und etwas ändern will und der "Erfahrene" eher ein "na gut, ich mach´s nochmal" ist, macht das schon Sinn.
Erstellt am 09.03.2018 um 13:06 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 09.03.2018 um 13:19 Uhr von celestro
"... wenn Du meinst ..."
Ein schönes Beispiel für leere Redundanz.
Erstellt am 09.03.2018 um 14:15 Uhr von tomtom199
@celestro
Genau dafür habe ich ja geschrieben:
"Die Mitarbeiter legen gemeinsam die Reihenfolge fest.
Wir haben ca. 3 Stunden getagt um unsere Liste mit 12 Personen für ein 5 Gremium so zu gestalten, das sie den meisten Sinn ergibt."