Listenwahl...???
Hallo Wissende, es ist eine Listenwahl mit zwei Listen, Liste "A" und Liste "B" Herr Meyer möchte auf die Liste "A" sich auf die Vorschlagsliste setzen lassen und hier keine Stützunterschrift leisten und auf Liste "B" will er seine Stützunterschrift leisten, aber nicht auf der Voschlagliste aufgeführt werden. Ist zwar grotesk...........aber meine Frage lautet: Ist es möglich? Danke fürs Denken...;-) Gruß vokuhila
Community-Antworten (6)
01.03.2010 um 19:12 Uhr
Ich habe im BetrVG und in der WO nichts gegenteiliges gefunden.
01.03.2010 um 19:33 Uhr
vokuhila, wenn man seine Mitbewerber unterstützen will, warum nicht.
01.03.2010 um 22:06 Uhr
vokuhila aber meine Frage lautet: Ist es möglich? Ja, es ist möglich!
01.03.2010 um 22:36 Uhr
@vokuhila, du bist überhaupt nicht verpflichtet deine Stützunterschrift abzuliefern. Weder auf der einen noch auf der anderen Liste. Und wenn du auf "A" platziert bist und auf "B" stützen willst - warum nicht? Ist zwar völlig unlogisch - aber es gibt eben BR's, denen die Logik an sich schon unlogisch ist....... :-)
02.03.2010 um 00:09 Uhr
vokuhila bezug nehmend auf MonaLisa sollte dann aber deutlich kenntlich gemacht sein, dass der Kandidat, mit seiner Einverständniserklärung zur Kandidatur, nicht gleichzeitig auch eine Stützunterschrift leistet!
02.03.2010 um 13:05 Uhr
vielen Dank an alle ....;-) fürs denken.................für mich.......;-)) es wird bald sicherlich ein schönes und gemütliches "Stösschen" geben..........;-) gruß vokuhila
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