Wir sind eine kleine private Grundschule mit 20 Mitarbeitern. Im Mai wählen wir den neuen Betriebsrat.
Von Seiten des Arbeitgebers dürfen wir ein Betriebsratsteam aus 2-3 Personen bilden.
Gibt es für dieses Zugeständnis unseres Arbeitgebers eine rechtliche Grundlage?
Wie könnten wir die Rechte weiterer zugelassener Betriebsratsmitglieder absichern (z.B. Kündigungsschutz).