Genießen zusätzliche Mitglieder eines Betriebsrates gleiche Rechte?
Wir sind eine kleine private Grundschule mit 20 Mitarbeitern. Im Mai wählen wir den neuen Betriebsrat. Von Seiten des Arbeitgebers dürfen wir ein Betriebsratsteam aus 2-3 Personen bilden. Gibt es für dieses Zugeständnis unseres Arbeitgebers eine rechtliche Grundlage? Wie könnten wir die Rechte weiterer zugelassener Betriebsratsmitglieder absichern (z.B. Kündigungsschutz).
Community-Antworten (3)
18.02.2018 um 20:59 Uhr
"Gibt es für dieses Zugeständnis unseres Arbeitgebers eine rechtliche Grundlage?"
Nein, aber die braucht Ihr ja eigentlich auch nicht, wenn das der AG selbst anbietet.
"Wie könnten wir die Rechte weiterer zugelassener Betriebsratsmitglieder absichern (z.B. Kündigungsschutz)."
Da würde mir höchstens ein Schriftstück einfallen, in dem der AG dies zusichert und unterschreibt.
18.02.2018 um 21:20 Uhr
"Von Seiten des Arbeitgebers dürfen wir ein Betriebsratsteam aus 2-3 Personen bilden" Nicht der Arbeitgeber bestimmt wie groß der BR zu sein hat sondern das BetrVG in diesen Fall der § 9 BetrVG. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__9.html In euren Fall bis 20 Mitarbeiter = 1 BRM. Aber ich würde mal genau feststellen ob da auch wirklich alle Mitarbeiter mit drin sind in den 20. Dazu solltest du dir mal die §§ 7 und 8 BetrVG anschauen. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__7.html https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__8.html
Hier mal zwei Links als kleine Hilfe: http://www.rechtsanwalt-ursel.de/documents/Betriebsratswahl_RA_URSEL_Wer_zaehlt_bei_Betriebsratsgroesse.pdf
und
19.02.2018 um 08:44 Uhr
Nein, das ist ein Konstrukt was keinen rechtlichen Schutz seitens des BetrVG und den Arbeitsgerichten hat. Wenn der AG keinen Bock mehr auf euch hat habt ihr gar keinen rechtlichen Schutz. Ihr habt bei so einem Konstrukt keine Rechte!
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