Erstellt am 18.02.2018 um 19:59 Uhr von celestro
"Gibt es für dieses Zugeständnis unseres Arbeitgebers eine rechtliche Grundlage?"
Nein, aber die braucht Ihr ja eigentlich auch nicht, wenn das der AG selbst anbietet.
"Wie könnten wir die Rechte weiterer zugelassener Betriebsratsmitglieder absichern (z.B. Kündigungsschutz)."
Da würde mir höchstens ein Schriftstück einfallen, in dem der AG dies zusichert und unterschreibt.
Erstellt am 18.02.2018 um 20:20 Uhr von UliPK
"Von Seiten des Arbeitgebers dürfen wir ein Betriebsratsteam aus 2-3 Personen bilden"
Nicht der Arbeitgeber bestimmt wie groß der BR zu sein hat sondern das BetrVG in diesen Fall der § 9 BetrVG.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__9.html
In euren Fall bis 20 Mitarbeiter = 1 BRM.
Aber ich würde mal genau feststellen ob da auch wirklich alle Mitarbeiter mit drin sind in den 20.
Dazu solltest du dir mal die §§ 7 und 8 BetrVG anschauen.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__7.html
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__8.html
Hier mal zwei Links als kleine Hilfe:
http://www.rechtsanwalt-ursel.de/documents/Betriebsratswahl_RA_URSEL_Wer_zaehlt_bei_Betriebsratsgroesse.pdf
und
https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/aktuelle-informationen/betriebsratswahl-wer-darf-waehlen-und-wer-kann-gewaehlt-werden/
Erstellt am 19.02.2018 um 07:44 Uhr von Erbsenzähler
Nein, das ist ein Konstrukt was keinen rechtlichen Schutz seitens des BetrVG und den Arbeitsgerichten hat. Wenn der AG keinen Bock mehr auf euch hat habt ihr gar keinen rechtlichen Schutz. Ihr habt bei so einem Konstrukt keine Rechte!