BR-Mitglied im Wahlausschuss - rechtens?
Ich habe folgende Frage: Bei der letzten BR-Wahl saß ein damaliges BR-Mitglied im Wahlausschuss, der sich auch wieder aufstellen ließ und gewählt wurde. War dies rechtens und falls nicht, sollte man die Wahl sofort oder erst später anfechten???
Community-Antworten (4)
15.02.2010 um 20:36 Uhr
@Mäxe, und das fällt dir erst jetzt auf?? Das sind ja schon - vermutlich - 4 Jahre her! Zum anfechten gibt's da nix, war und ist auch heute noch völlig legitim.
15.02.2010 um 20:51 Uhr
ergänzend:
Für die „Betriebszugehörigkeit“ gelten die gleichen Grundsätze zur „Wahlberechtigung "
BRM = Betriebszugehörig = Wahlberechtigt
15.02.2010 um 20:58 Uhr
BRM = Betriebszugehörig = Wahlberechtigt = WÄHLBAR! (hast Du vergessen ;-))
15.02.2010 um 21:00 Uhr
ups... Natürlich... :-)
Verwandte Themen
Darf eine Führungskraft in den Wahlausschuss und in den Betriebsrat??
ÄlterHallöchen, in meiner Firma wird gerade das Thema Betriebsrat heiss diskutiert. Nun hat sich herausgestellt (noch nicht offiziel) dass sich jeweils eine Teamleitung und eine Stellvertretene Teamleitu
Hilfe bei Neuwahl - Was ist zu tun wenn wir keinen Wahlausschuss zusammenbekommen?
ÄlterHallo an alle, ich hab da ein kleines Problem.In unserem Betrieb stehen wir kurz vor den Neuwahlen.In 2 Wochen verlässt uns das letzte BRM(Kündigung).Bei der suche nach einem Wahlausschuss bekomme ic
Schulung Wahlausschuss 7 Probleme mit Arbeitgeber
ÄlterHallo alle Mitstreiter, ich habe eine Frage zum Wahlausschuss und bitte um eure fachkundige Hilfe. Ich und zwei weitere Kollegen wurden vom noch amtierenden BR zum Wahlausschuss benannt. In der
Aufstellen der Wählerliste - alleinige Sache des Wahlausschusses?
ÄlterHallo, die Wählerliste bei einer Betriebsratswahl erstellt der Wahlausschuss! Der Arbeitgeber hat dem Wahlausschuss die für die Erstellung der Wählerliste notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu s
Briefwahl
ÄlterHallo! Bei uns werden Anfang März 9 Betriebsräte gewählt, es gibt 3 Vorschlagslisten. Eine Listenführerin -nicht Mitglied es Wahlausschusses, kein Mitglied des amtierenden BR- hat mehrere im BR-Büro b