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BR-Mitglied im Wahlausschuss - rechtens?

M
maximillian
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe folgende Frage: Bei der letzten BR-Wahl saß ein damaliges BR-Mitglied im Wahlausschuss, der sich auch wieder aufstellen ließ und gewählt wurde. War dies rechtens und falls nicht, sollte man die Wahl sofort oder erst später anfechten???

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Community-Antworten (4)

M
monalisa

15.02.2010 um 20:36 Uhr

@Mäxe, und das fällt dir erst jetzt auf?? Das sind ja schon - vermutlich - 4 Jahre her! Zum anfechten gibt's da nix, war und ist auch heute noch völlig legitim.

D
delagundula

15.02.2010 um 20:51 Uhr

ergänzend:

Für die „Betriebszugehörigkeit“ gelten die gleichen Grundsätze zur „Wahlberechtigung "

BRM = Betriebszugehörig = Wahlberechtigt

N
nicoline

15.02.2010 um 20:58 Uhr

BRM = Betriebszugehörig = Wahlberechtigt = WÄHLBAR! (hast Du vergessen ;-))

D
delagundula

15.02.2010 um 21:00 Uhr

ups... Natürlich... :-)

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