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Mehrarbeit und Überstunden: Was Betriebsräte wissen müssen

6 Minuten Lesezeit

In Ihrer Funktion als Betriebsrat sind Sie oft mit komplexen Fragen zum Thema Arbeitszeit konfrontiert. Besonders die Unterscheidung zwischen Mehrarbeit und Überstunden sowie die Regelungen zum Überstundenzuschlag werfen immer wieder Fragen auf. Doch keine Sorge – in diesem Artikel brechen wir diese Begriffe klar und verständlich für Sie herunter. So können Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen in diesen wichtigen Angelegenheiten kompetent beraten.

Überstunden und Mehrarbeit – was ist der Unterschied?

Einfach. Praxisnah – die wichtigsten Inhalte auf einen Blick

Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden klar verstehen: Mehrarbeit überschreitet die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag, während Überstunden die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Dieser Unterschied ist entscheidend für die korrekte Anwendung von Regelungen und Vergütungen.

Mitbestimmungsrecht bei Überstunden nutzen: Der Betriebsrat hat laut § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Überstunden und Mehrarbeit. Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf der Arbeitgeber keine Überstunden anordnen.

Betriebsvereinbarungen gezielt einsetzen: Durch Betriebsvereinbarungen können klare und faire Regeln für Überstunden und deren Vergütung geschaffen werden. Diese Vereinbarungen helfen, branchenspezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen und Konflikte zu vermeiden.

Was ist Mehrarbeit?

Mehrarbeit ist ein Begriff, der im Arbeitsrecht eine besondere Bedeutung hat. Er beschreibt Arbeitsstunden, die über die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit hinausgehen. In Deutschland beträgt die Höchstarbeitszeit gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in der Regel 8 Stunden pro Werktag. Wenn ein Arbeitnehmer also mehr als 8 Stunden am Tag arbeitet, spricht man von Mehrarbeit. Allerdings ist zu beachten, dass Mehrarbeit nicht immer vergütet wird, sondern oft durch Freizeit ausgeglichen werden kann (§ 7 ArbZG).

Was sind Überstunden?

Überstunden hingegen beziehen sich auf Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Das bedeutet: Wenn ein Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag beispielsweise 40 Stunden pro Woche arbeitet, aber tatsächlich 45 Stunden arbeitet, dann sind diese zusätzlichen 5 Stunden Überstunden. Der entscheidende Unterschied zur Mehrarbeit besteht darin, dass Überstunden nicht zwingend die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten müssen. Sie müssen nur die im Arbeitsvertrag festgelegte Zeit überschreiten.

Darf der Arbeitgeber Überstunden/Mehrarbeit verlangen?

Eine häufig gestellte Frage unter Arbeitnehmern ist, ob der Arbeitgeber Überstunden oder Mehrarbeit verlangen darf. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber kann Überstunden nur dann verlangen, wenn dies im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt ist. Wenn keine entsprechende Regelung existiert, kann der Arbeitnehmer die Leistung von Überstunden ablehnen.
Ausnahmsweise kann sich aber aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben. Es gibt zwei wichtige Ausnahmen:

  1. Notfälle: In Notfällen darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen. Kein Notfall liegt vor, wenn noch schnell ein Auftrag abgearbeitet werden soll.
  2. Einzelvereinbarungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit auch befristete Vereinbarungen zu Überstunden treffen. Das kann unter Umständen auch eine mündliche Vereinbarung sein. Beispiel: Ein Betrieb, der sich in oder knapp vor einer finanziellen Schieflage befindet, kann zusätzliche kurzfristige Aufträge erhalten, wenn sie umgehend abgearbeitet werden. Ist es dem Arbeitgeber aufgrund der wirtschaftlichen Lage im Übrigen nicht möglich, weitere Arbeitnehmer einzustellen, kann eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden bestehen.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen spielen eine zentrale Rolle bei der Regelung von Überstunden und Mehrarbeit. Diese Vereinbarungen können beispielsweise festlegen, ab welcher Stunde ein Überstundenzuschlag gezahlt wird und wie hoch dieser ist. Betriebsvereinbarungen, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen werden, können spezifische Regelungen zu Überstunden enthalten. Diese Vereinbarungen bieten oft die Flexibilität, auf die besonderen Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs einzugehen und branchenspezifische Regelungen zu treffen.

Vergütung von Überstunden/Mehrarbeit

Die Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit ist ein häufiges Thema in der Beratung von Arbeitnehmern. Grundsätzlich gilt: Überstunden müssen entweder durch Freizeit ausgeglichen oder zusätzlich vergütet werden (§ 612 BGB). Ob und wie Überstunden bezahlt werden, hängt stark von den individuellen Vereinbarungen ab, zum Beispiel im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.

Überstundenzuschlag: Ein Überstundenzuschlag ist eine zusätzliche Vergütung für geleistete Überstunden. Die Höhe des Zuschlags variiert je nach Branche und Tarifvertrag, liegt aber oft zwischen 25% und 50% des regulären Stundenlohns. In einigen Fällen kann der Zuschlag sogar höher ausfallen, besonders wenn die Überstunden an Sonn- oder Feiertagen geleistet werden.
Mehrarbeitsvergütung: Anders als Überstunden muss Mehrarbeit nicht zwingend zusätzlich vergütet werden. In vielen Fällen wird Mehrarbeit durch Freizeitausgleich abgegolten. Es ist jedoch wichtig, dass dies klar im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Überstunden und Mehrarbeit

Als Betriebsrat haben Sie eine zentrale Rolle, wenn es um die Regelung von Überstunden und Mehrarbeit geht. Ihre Mitbestimmungsrechte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung von Arbeitszeitregelungen mitzuwirken und die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Sie kennen sollten:

Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt Ihnen als Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Fragen zur Verlängerung der Arbeitszeit, einschließlich Überstunden und Mehrarbeit. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber nicht einseitig Überstunden anordnen darf. Er muss vorher den Betriebsrat informieren und dessen Zustimmung einholen. Dieses Mitbestimmungsrecht gilt unabhängig davon, ob die Überstunden regelmäßig oder nur in Ausnahmefällen anfallen.

Verhandlungen und Betriebsvereinbarungen

Neben der reinen Mitbestimmung haben Sie als Betriebsrat auch die Möglichkeit, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen zu schließen. Diese können detaillierte Regelungen zu Überstunden und Mehrarbeit enthalten. Solche Vereinbarungen können beispielsweise festlegen, unter welchen Bedingungen Überstunden geleistet werden dürfen, wie sie vergütet werden oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden und welche Ausnahmen möglich sind.
Eine gut ausgearbeitete Betriebsvereinbarung kann dazu beitragen, klare und faire Regeln für alle Beteiligten zu schaffen. Sie kann zudem helfen, Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zu vermeiden.

Kontrolle und Durchsetzung

Ein weiteres wichtiges Element Ihrer Mitbestimmungsrechte ist die Kontrolle und Durchsetzung der vereinbarten Regelungen. Als Betriebsrat haben Sie das Recht, zu überprüfen, ob der Arbeitgeber die geltenden Bestimmungen zu Überstunden und Mehrarbeit einhält. Sollte der Arbeitgeber gegen diese Regelungen verstoßen, können Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen, wie etwa die Einberufung einer Betriebsratssitzung oder die Einschaltung einer Einigungsstelle.

Ratgeber
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In diesem Ratgeber finden Sie grundlegendes Wissen für Ihren Arbeitsalltag wie Rechte, Pflichten und Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat sowie wertvolle Praxis-Tipps für die Betriebsratsarbeit.

Ratgeber Grundlagenwissen

Fazit: Handeln Sie jetzt und stärken Sie Ihre Kompetenz!

Überstunden und Mehrarbeit sind komplexe Themen, die im Betriebsalltag immer wieder zu Unsicherheiten führen. Als Betriebsrat haben Sie die Verantwortung, Ihre Kolleginnen und Kollegen kompetent zu beraten und ihre Interessen zu schützen. Nutzen Sie die Chance, Ihr Wissen gezielt zu vertiefen und buchen Sie Seminar Arbeitsrecht Teil 1 bei der W.A.F. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Überstunden und Mehrarbeit souverän zu meistern – praxisnah, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Überstunden und Mehrarbeit
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Als Betriebsrat Mehrarbeit und Überstunden auf Ausnahmefälle begrenzen
Überstunden und Mehrarbeit gehören in vielen Betrieben zum Alltag. Häufig sind es besondere Auftragslagen oder dringend erforderliche Terminarbeiten, die den Mehreinsatz der Arbeitnehmer erforderlich machen. Ein hohes Maß an Überstunden kann jedoch die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen und zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber führen. In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Autor: Cetin Soygüder

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