0

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente 2024: Mehr Leistungen und flexiblere Hinzuverdienstgrenzen

4 Minuten Lesezeit

Steht Ihr Unternehmen einem Fachkräfte- oder allgemeinen Personalmangel gegenüber? Eine Lösung zeichnet sich ab: Mitarbeiter mit Erwerbsminderung können nun ein halbes Jahr länger arbeiten. Diese Maßnahme ermöglicht es, Personalengpässe intern zu überbrücken und bietet den Betroffenen zudem finanzielle Vorteile durch erhöhte Freibeträge und Pauschalzahlungen.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine vorzeitige Rente für Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen ihre bisherige Arbeit nicht mehr wie gewohnt ausführen können. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr so arbeiten kann wie früher, verdient man natürlich weniger oder verliert vielleicht sogar sein Einkommen ganz. Die Erwerbsminderungsrente soll dabei helfen, diesen finanziellen Verlust zumindest teilweise auszugleichen. Aber Achtung: Nicht jeder, der für eine gewisse Zeit krank ist, hat automatisch Anspruch auf diese Rente. Es gibt bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen und die Auszahlung der Rente ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.

Normalerweise zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, wenn Mitarbeiter krank werden. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt später die Krankenkasse diese Kosten. Die Erwerbsminderungsrente kommt ins Spiel, wenn Krankheiten die Arbeitsfähigkeit langfristig einschränken. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate lang erkrankt ist und aufgrund seiner Krankheit nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Für einen vollen Rentenanspruch muss die tägliche Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden liegen. Eine Ausnahme besteht für Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind – für sie gelten mildere Regelungen.

Um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss man mindestens fünf Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, inklusive drei Jahre Pflichtbeiträge. Ausnahmen gelten für Schwangere und Personen in Elternzeit.

Die Entscheidung, ob bei einer bestimmten Krankheit eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, erfolgt individuell und hängt vom Krankheitsverlauf ab. Oft betrifft dies schwere Erkrankungen des Muskel-, Nerven-, Knochenapparats oder des Stoffwechsels, Krebs oder schwerwiegende psychische Störungen.

Mehrarbeit bis zu sechs Monate

Zukünftig ist es den Beziehern von Erwerbsminderungsrenten gestattet, bis zu sechs Monate lang zusätzliche Arbeit aufzunehmen, um ihre Leistungsfähigkeit zu testen. In seiner abschließenden Sitzung des Jahres 2023 hat der Bundesrat grünes Licht für die benötigten Anpassungen im Sozialgesetzbuch gegeben. Zukünftig können sie bis zu sechs Monate lang einer Tätigkeit nachgehen, die den bisher genehmigten Umfang übersteigen können. Auf diese Weise können sie ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt testen. Während dieses Zeitraums behalten sie weiterhin einen unverminderten Anspruch auf die gewährte Rente.

Damit ist es den Betroffenen möglich, ihr oftmals knappes Budget aufzustocken, ohne ihren Erwerbsminderungsstatus zu verlieren. Dadurch ergibt sich für sie mehr Planungssicherheit.

Letztlich entstehen noch weitere positive Effekte: Zum einen können die Bezieher der Erwerbsminderungsrenten ihre Teilhabe am Arbeitsleben verbessern, was einen positiven Effekt auf ihre Lebensqualität haben dürfte. Zum anderen stehen sie dem Arbeitsmarkt dann wieder als dringend benötigte Fach- und Arbeitskräfte zur Verfügung.

Erhöhung der Freibeträge

Für Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist es wichtig zu wissen, wie viel sie zusätzlich verdienen dürfen, bevor es zu Kürzungen ihrer Rente kommt. Dabei gibt es Freibeträge oder Freigrenzen, die je nach Art der Erwerbsminderung unterschiedlich sind. Die Freibeträge wurden für 2024 erhöht und gelten wie folgt:

Teilweise Erwerbsminderung:

Der Freibetrag richtet sich nach dem höchsten Verdienst der betroffenen Person in den letzten 15 Einzahlungsjahren und wird individuell von der Rentenversicherung bestimmt.
Mindestens sind 2023 35.647,50 Euro im Jahr möglich.

Für das Jahr 2024 beträgt der Freibetrag 37.117,50 Euro.

Volle Erwerbsminderung:

Bei voller Erwerbsminderung gibt es eine striktere Begrenzung des Zuverdienstes.
2023 beträgt der maximale Zuverdienst bei voller Erwerbsminderung 17.823,75 Euro pro Jahr.
Im Jahr 2024 erhöht sich dieser Wert auf 18.558,75 Euro.

Pauschaler Zuschlag ab 1. Juli 2024

Viele Bezieher von Erwerbsminderungsrenten können sich ab dem 1. Juli 2024 auf einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente freuen. Dieser Bonus gilt für alle, die ihre Rente erstmals im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 bezogen haben. Konkret bedeutet das:

  • Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezog, erhält einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Für diejenigen, die ihre Rente erstmals zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 bezogen, wird der Zuschlag 4,5 Prozent betragen, gültig ab 1. Juli 2024.

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass dieser Zuschlag nicht für Personen gilt, die ihre Rente nach dem Jahr 2018 begonnen haben. Der Grund hierfür sind die umfassenden Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, die ab 2019 eingeführt wurden und bereits den heutigen Anforderungen entsprechen.

Artikel teilen

War der Artikel hilfreich?

4,8
2 Bewertungen

Interessante
Seminare

Das könnte Sie interessieren
Weitere Artikel zum Thema