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Ein Überblick zum Thema Heilungsbewährung

5 Minuten Lesezeit

„Was, wenn es wieder kommt?“ – Diese Frage beschäftigt viele Menschen, die eine schwere Erkrankung überstanden haben. Ihr Gesundheitszustand hat sich verbessert, aber die Sorge vor einem Rückfall bleibt bestehen. Oft haben die Betroffenen eine anerkannte Schwerbehinderung, die jedoch nur für einen befristeten Zeitraum gilt. Dieser Zeitraum wird im Recht „Heilungsbewährung“ genannt. Der Begriff beschreibt den Zeitraum nach der Behandlung von Krankheiten, in dem abgewartet werden muss, ob ein Rückfall eintritt. Wie ist hier ihr Beratungsansatz als Schwerbehindertenvertretung? Lesen Sie mehr in diesem Artikel.

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Was bedeutet Heilungsbewährung

Nach einer Krebserkrankung, Organtransplantation oder überstandenen Depression gibt es Anhaltswerte für den Grad der Behinderung (GdB). Diese Werte für die Heilungsbewährungszeit sind in den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ festgelegt. Während dieser Zeit wird ein höherer GdB zuerkannt, als er sich allein aus der vorliegenden Behinderung ergibt. Konkrete Beeinträchtigungen müssen dafür nicht geltend gemacht und belegt werden. Es wird abgewartet, ob die Besserung stabil bleibt. Der Sinn dahinter ist, Betroffene in ihrer neuen Lebenssituation ankommen zu lassen, ohne dass zu schnell eine Herabsenkung des GbB droht.

Wie läuft die Heilungsbewährung ab

Wird beim Gesundheitszustand der betroffenen Person eine Verbesserung festgestellt, ordnet das zuständige Versorgungsamt eine Überprüfung an. Grundlage dafür bildet meist ein ärztliches Gutachten oder ein Bericht. Ergibt sich bei dieser Überprüfung, dass die Verbesserung möglicherweise dauerhafter Natur ist, dann wird eine Heilungsbewährung ausgesprochen. Das bedeutet für den Betroffenen, dass innerhalb einer bestimmten Frist sein Grad der Behinderung unverändert bleibt. Meist sind das fünf Jahre, in einigen Fällen kann die Zeit auch auf drei oder zwei Jahre begrenzt sein. Während dieser Zeit wird der Gesundheitszustand regelmäßig überprüft.

Nähert sich diese Zeit dem Ende zu, nimmt das Versorgungsamt eine abschließende Bewertung vor. Wenn die Besserung als stabil bewertet wird, dann ist die Herabsetzung des GdB die Folge oder die Anerkennung der Schwerbehinderung wird aufgehoben. Wenn kein Rückfall festgestellt werden kann, wird der GdB für die Zukunft regelmäßig niedriger festgesetzt. Das geschieht auch, wenn sich der Gesundheitszustand nach Ablauf der Heilungsbewährung gar nicht geändert hat. Das liegt daran, dass die Bewertung ab dann nach den konkret verbleibenden Funktionsbeeinträchtigungen erfolgt. Diese Herabsetzung des GdB ist nach § 48 SGB X gerechtfertigt, denn die erfolgreiche Heilungsbewährung wird als wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse bewertet.

Kommt die Behörde hingegen zu dem Ergebnis, dass die Besserung nicht als stabil betrachtet werden kann, dann bleibt der bisherige Status unverändert. Eine vorübergehende Besserung führt nicht sofort zu einer Herabsetzung des GdB.
Wenn ein Versorgungsamt die Mitteilung über eine erhebliche gesundheitliche Verbesserung bekommt, beginnt es seine Prüfung. Sie sollen dabei die medizinischen Gutachten berücksichtigen und nur in Absprache mit den betroffenen Personen über Dauer und Umfang der Heilungsbewährung entscheiden.
Generell wird nach Ablauf der Zeit der Heilungsbewährung wird der GdB neu bewertet.

Versorgungsmedizin-Verordnung und Verwaltungsvorschriften der Länder

In der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) finden sich konkrete und detailreiche Regelungen zur Bewertung des GdB. Damit werden die Regeln des SGB IX konkretisiert. Insbesondere in der Anlage zu § 2 der Verordnung finden sich Grundsätze zu Feststellung und Bewertung des GdB, beispielsweise auch zu nur vorübergehenden gesundheitlichen Verbesserungen. Schließlich wird auch noch genau geregelt, wie medizinische Befunde zu bewerten sind und wie oft sie während einer Heilungsbewährung aufzufrischen sind.
Hinzu kommen noch die Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer. Diese sollen sicherstellen, dass die Vorschriften über die Heilungsbewährung einheitlich angewendet werden. Damit soll eine Ungleichbehandlung ähnlich oder gleich gelagerter Fälle verhindert werden.

Schutzmechanismus für die Betroffenen

Die mehrjährige Heilungsbewährung hat für die Menschen, die sich häufig noch immer von den Folgen ihrer Erkrankung erholen eine wichtige Funktion. Durch die Festschreibung des GdB auf mehrere Jahre können sie sich in Ruhe ihrer Genesung widmen. Sie haben den arbeitsrechtlichen Sonderkündigungsschutz sowie den Zusatzurlaub. Das soll für psychische und soziale Stabilität sorgen und dabei helfen, sich an den veränderten Gesundheitszustand zu gewöhnen. Passiert das alles kurz vor dem Rentenalter, erhalten Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50 auch die Möglichkeit, ohne Abschläge eher in Rente zu gehen. Auch das kann einen großen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität leisten, weil der Druck der Erwerbsobliegenheit wegfällt.

Beratungsansatz für die Schwerbehindertenvertretung

Das System der Heilungsbewährung geht davon aus, dass sich der Schwerbehindertenstatus wegen des einen spezifischen Leidens ergeben hatte. Das ist jedoch nur eine theoretische Idee.
Gar nicht selten entwickeln sich beispielsweise aus einer Krebserkrankung nachfolgende Erkrankungen aufgrund der Langzeitwirkung der Strahlentherapien.
Oder aber es bestand bereits vor der aktuellen Erkrankung eine Schwerbehinderung mit einer anderen, beispielsweise orthopädischen Ursache.
Beides kann das System Heilungsbewährung nicht bewerten und führt damit im Einzelfall zu ungerechtfertigten Ergebnissen.

Hinzu kommt, dass die psychische Belastung auch nicht mit der Feststellung der gesundheitlichen Verbesserung aufhört. Vielmehr sind dann die Betroffenen erst recht mit ihren negativen Gedanken und ihren Ängsten allein. Teilweise setzt das die Lebensqualität noch mehr herab, als es die zugrunde liegende Erkrankung getan hatte.

Hier kann es sich lohnen, mit einem weiteren Gutachten gegen die Herabsetzung des GdB wegen Ablaufs der Heilungsbewährung vorzugehen. Legen die Betroffenen gegen eine Entscheidung des Versorgungsamtes Widerspruch ein, bleibt ihnen ihr Status auf jeden Fall bis zu Entscheidung über den Widerspruch erhalten.

Fazit

Die Heilungsbewährung bietet für Betroffene eine wichtige Phase des Schutzes und der Stabilität, um sich an ihre neue Lebenssituation anzupassen. Gerade in Fällen, wo psychische Belastungen oder Folgeerkrankungen eine Rolle spielen, kann die Schwerbehindertenvertretung gezielt Unterstützung bieten, um ungerechtfertigte Herabsetzungen des GdB zu verhindern.

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