| Aufgaben | Was ist zu tun? | Erledigt |
| Antragstellung |
Bei Versorgungsamt/Landesamt amtlichen Antragsvordruck beantragen
Antragsformular ausfüllen
Auflistung der Gesundheitsstörungen, ggf. Kopien Medizinischer Unterlagen beilegen (Befundberichte, Behandlungsunterlagen, ärztliche Gutachten)
Unterschrift des Antragstellers, ggf. des gesetzlichen Vertreters, aber nicht durch die SBV!
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| Feststellung der Schwerbehinderung |
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| Erlass des Bescheides |
Festsetzung des Grads der Behinderung
Bei Gdb von 50 oder höher automatischer Erhalt des Schwerbehindertenausweises. (Wenn vorher kein Ausweisfoto eingereicht wurde, jetzt nachzureichen.)
Die Schwerbehinderung sollte dem Arbeitgeber angezeigt werden.
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| Rechtsmittel gegen Bescheid |
Wenn der Antrag abgelehnt wird, dann kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Versorgungsamt einzureichen.
Eine Begründung nicht zwingend erforderlich, aber sachlich sinnvoll.
Nach einem Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Sozialgericht erhoben werden
Die Klage sollten den angefochtenen Bescheid/Widerspruchsbescheid bezeichnen; eine Begründung kann nachgereicht werden Ggfls. Vorlage neuerer ärztlicher Unterlagen
Gegen ein Urteil, ggfls. Berufung (innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils)
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