Ein Mitglied unseres Betriebsrates bewirbt sich erfolgreich auf eine interne Stellenausschreibung. Die Tätigkeit ist im Grossen und Ganzen die Gleiche nur in einer anderen Filiale, in der noch kein BR besteht (ab der nächsten BR-Wahl ja). Nun soll der bestehende Arbeitsvertrag, der seit über 30 Jahren besteht ( und schon manche Änderung erfahren hat), dahingehend geändert bzw. neu erstellt werden, dass am Ende eine Gehaltskürzung steht, weil das Unternehmen einen bestimmten Kostenrahmen vorgesehen hat.

1. Ist das zulässig oder nicht eine Änderungskündigung?
2. Ist der BR (der jetzigen Filiale, in der der MA arbeitet) da in der Mitbe-
stimmungspflicht?