Erstellt am 20.09.2017 um 09:53 Uhr von Pjöööng
Der BR kann sich zwar nicht selbst als Wahlvorstand berufen, er kann aber sehr wohl Betriebsratsmitglieder in den Wahlvorstand berufen. Bei einem dreiköpfigen BR können auch alls drei Betriebsratsmitglieder in den Wahlvorstand berufen werden.