Wahlvorstand im vereinfachten Verfahren
Unsere nächste BR-Wahl wird im vereinfachten einstufigen Verfahren stattfinden (ca. 30 Mitarbeiter). Unter den MA sind derzeit keine, die sich als Wahlvorstand anbieten würden, mangels Wissen und Bereitschaft sich einzulesen. Ist es rechtlich möglich, daß sich der bestehende BR quasi selbst als Wahlvorstand beruft? Wie gesagt, es geht nicht um Ämterhäufung, sondern um eine geregelte und saubere Durchführung der Wahl.
Community-Antworten (1)
20.09.2017 um 11:53 Uhr
Der BR kann sich zwar nicht selbst als Wahlvorstand berufen, er kann aber sehr wohl Betriebsratsmitglieder in den Wahlvorstand berufen. Bei einem dreiköpfigen BR können auch alls drei Betriebsratsmitglieder in den Wahlvorstand berufen werden.
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