Erstellt am 01.09.2017 um 01:11 Uhr von ganther
Wenn du Rechtsgeschichte schreiben willst, klage über 3 Instanzen um dann eine Abfuhr zu bekommen
Erstellt am 01.09.2017 um 07:00 Uhr von WillsWissen
10 Stunden/Woche dauerhaft???
Termine schalten, Präsentationen erstellen, Beschlüsse ausformulieren?
1. Frage: Wie groß ist Euer Betrieb, wenn so viel Zeit dafür benötigt wird?
2. Frage: Wie viel Zeit wird dann benötigt, um einem externen zu erklären was gewünscht ist?
3. Frage: Kann es sein, dass man jemandem etwas "Gutes" will, den man gut kennt?
Für mich ergibt das keinen Sinn!
Ansonsten bin ich bei Ganther.
Erstellt am 01.09.2017 um 07:18 Uhr von Erbsenzähler
guckst du:
http://www.avocado.de/news/artikel/anspruch-des-betriebsrates-auf-ueberlassung-von-bueropersonal/
Erstellt am 01.09.2017 um 07:20 Uhr von Fragenmann
1. 400 Angestellte
2. Die externe ist ex BR und erklären muss man einem internen doch genau soviel
3. ja persönlich bekannt aber der Nutzen steht im Vordergrund. Davon ab genießt sie das volle Vertrauen des Gremiums.
Erstellt am 01.09.2017 um 07:27 Uhr von WillsWissen
@Fragenmann:
Sorry, aber als Wähler würde ich sagen: "Cliquenwirtschaft"!
Dort schiebt man jemandem den man kennt, unser Geld zu!
Erstellt am 01.09.2017 um 07:49 Uhr von Fragenmann
Das verstehe ich.
Bei nicht bekannt vom Arbeitgeber vorgegebenem Personal natürlich total unproblematisch.
Erstellt am 01.09.2017 um 07:58 Uhr von WillsWissen
Ob du es glaubst oder nicht, ich habe teilweise Dinge durch die Sekretärin unseres Geschäftsführers erledigen lassen!
Die konnte in beide Richtungen schweigen!!!
Ist halt die Frage wie professionell man miteinander umgeht.
Erstellt am 01.09.2017 um 08:04 Uhr von hansimglueck
Der BR stellt niemanden ein. Der BR beschließt : Büropersonal; dass teilt man dem Arbeitgeber mit - und der beschafft es.
Erstellt am 01.09.2017 um 09:02 Uhr von 2548814
Zusätzlich zu dem bereits genannten, wäre ich als Mitarbeiter schon besorgt, wenn mein BR lieber einen Dienstleister (outsourcing) beauftragen würde, als einen Mitarbeiter im eigenem Unternehmen.
Weiter finde ich es auch problematisch einen Dienstleister zu beauftragen, da dieser zwangsläufig viele interna mitbekommen würde. In Präsentationen, Einladungen, Beschlüssen etc. sind durch aus für die Öffentlichkeit mehr als brisante Informationen enthalten. Als AG würde ich so einem Wunsch nicht nachkommen.
Erstellt am 02.09.2017 um 10:52 Uhr von Sagenhaft
Was macht den der Freigestellte bei nur ca. 400 MA? Däumchen drehen doch wohl nicht!
Anderen bei der Arbeit zusehen oder Aufgaben einfach weiterreichen, dürfte eher nicht zu dessen Aufgabengebiet gehören.
Als AG würde ich mir einmal Gedanken über die Möglichkeit einer Gesundheitsprüfung machen.
Und dann auch noch durch externe Beschlüsse ausformulieren lassen. Sonst gehts aber noch oder?
Mal einwenig Zeit in Rechtskunde zu investieren, könnte auch nicht schaden!
Erstellt am 03.09.2017 um 19:42 Uhr von alterMann
Wenn Ihr eine 10-Stunden-Kraft nachweislich braucht, wie Du schreibst, dann könnt Ihr Eurem Chef ja den Vorschlag machen, die von Euch gewünschte Person zu beauftragen. Wenn es nur darum geht, dass eine Externe das nicht machen soll, dann kann er sie ja mit 10 Stunden einstellen.
Ich sehe allerdings keinen Weg, den Chef zu einer solchen Vorgehensweise zu zwingen.