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Büropersonal für die BR Arbeit- Externe Fachkräfte?

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Fragenmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir möchten über eine Bürokraft beschließen. Wir benötigen diese belegbar für 10 Std./Wo. Nun habe ich die Option einen externen servicedienstleister damit zu beauftragen. Für die Tätigkeiten muss diese Person nicht vor Ort sein, es geht um Termine machen, Einladungen schreiben, Beschlüsse ausformulieren, Anschreiben und veröffentlichungen erstellen.

Bekommt man das durch? Extern ist deutlich günstiger und für mich verlässlicher als das intern irgendjemand aufs Auge zu drücken. In der Rechtsprechung lese ich nicht, dass das Büropersonal über den Arbeitgeber beschäftigt sein muss, zumal 10Std./Wo für eine Einstellung auch zu wenig sind, aber zuviel um das noch jemanden zum Tagesgeschäft dazuzugeben.

Insbesondere die verschiedenen Aufgaben von Text, über Bildbearbeitung bis Präsentationen und Terminierung erfordern eigentlich mehrere Fachkräfte...

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Community-Antworten (11)

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ganther

01.09.2017 um 03:11 Uhr

Wenn du Rechtsgeschichte schreiben willst, klage über 3 Instanzen um dann eine Abfuhr zu bekommen

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WillsWissen

01.09.2017 um 09:00 Uhr

10 Stunden/Woche dauerhaft??? Termine schalten, Präsentationen erstellen, Beschlüsse ausformulieren?

  1. Frage: Wie groß ist Euer Betrieb, wenn so viel Zeit dafür benötigt wird?
  2. Frage: Wie viel Zeit wird dann benötigt, um einem externen zu erklären was gewünscht ist?
  3. Frage: Kann es sein, dass man jemandem etwas "Gutes" will, den man gut kennt?

Für mich ergibt das keinen Sinn! Ansonsten bin ich bei Ganther.

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Fragenmann

01.09.2017 um 09:20 Uhr

  1. 400 Angestellte
  2. Die externe ist ex BR und erklären muss man einem internen doch genau soviel
  3. ja persönlich bekannt aber der Nutzen steht im Vordergrund. Davon ab genießt sie das volle Vertrauen des Gremiums.
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WillsWissen

01.09.2017 um 09:27 Uhr

@Fragenmann: Sorry, aber als Wähler würde ich sagen: "Cliquenwirtschaft"! Dort schiebt man jemandem den man kennt, unser Geld zu!

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Fragenmann

01.09.2017 um 09:49 Uhr

Das verstehe ich. Bei nicht bekannt vom Arbeitgeber vorgegebenem Personal natürlich total unproblematisch.

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WillsWissen

01.09.2017 um 09:58 Uhr

Ob du es glaubst oder nicht, ich habe teilweise Dinge durch die Sekretärin unseres Geschäftsführers erledigen lassen! Die konnte in beide Richtungen schweigen!!! Ist halt die Frage wie professionell man miteinander umgeht.

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hansimglueck

01.09.2017 um 10:04 Uhr

Der BR stellt niemanden ein. Der BR beschließt : Büropersonal; dass teilt man dem Arbeitgeber mit - und der beschafft es.

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2548814

01.09.2017 um 11:02 Uhr

Zusätzlich zu dem bereits genannten, wäre ich als Mitarbeiter schon besorgt, wenn mein BR lieber einen Dienstleister (outsourcing) beauftragen würde, als einen Mitarbeiter im eigenem Unternehmen. Weiter finde ich es auch problematisch einen Dienstleister zu beauftragen, da dieser zwangsläufig viele interna mitbekommen würde. In Präsentationen, Einladungen, Beschlüssen etc. sind durch aus für die Öffentlichkeit mehr als brisante Informationen enthalten. Als AG würde ich so einem Wunsch nicht nachkommen.

S
Sagenhaft

02.09.2017 um 12:52 Uhr

Was macht den der Freigestellte bei nur ca. 400 MA? Däumchen drehen doch wohl nicht! Anderen bei der Arbeit zusehen oder Aufgaben einfach weiterreichen, dürfte eher nicht zu dessen Aufgabengebiet gehören. Als AG würde ich mir einmal Gedanken über die Möglichkeit einer Gesundheitsprüfung machen.

Und dann auch noch durch externe Beschlüsse ausformulieren lassen. Sonst gehts aber noch oder? Mal einwenig Zeit in Rechtskunde zu investieren, könnte auch nicht schaden!

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AlterMann

03.09.2017 um 21:42 Uhr

Wenn Ihr eine 10-Stunden-Kraft nachweislich braucht, wie Du schreibst, dann könnt Ihr Eurem Chef ja den Vorschlag machen, die von Euch gewünschte Person zu beauftragen. Wenn es nur darum geht, dass eine Externe das nicht machen soll, dann kann er sie ja mit 10 Stunden einstellen. Ich sehe allerdings keinen Weg, den Chef zu einer solchen Vorgehensweise zu zwingen.

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