Erstellt am 23.07.2017 um 20:36 Uhr von Jogiann
Natürlich könnt ihr bei einem neuen betriebsrat einen neuen Vorsitzenden wählen
Erstellt am 23.07.2017 um 23:39 Uhr von gironimo
Ansonsten - ja, er bleibt
Erstellt am 24.07.2017 um 11:06 Uhr von celestro
"Bleibt auch der Vorsitz solange bestehen, sollte er nicht abgewählt werden?"
Außer Abwahl gäbe es natürlich noch andere Dinge, die zu einem Wechsel des Vorsitzes führen würden. Niederlegen des BR Mandates ... Ausscheiden aus der Firma etc. ....
Erstellt am 24.07.2017 um 15:43 Uhr von Stier
Es ist mir klar, dass auch andere Dinge zu einem neuen Vorsitz führen können.
Die Frage ist nach wie vor, bleibt der neu gewählte GBR Vorsitzender bis 2022 im Amt oder muss auf Grund dessen, dass in dem anderen Betrieb 2018 neu gewählt wird, ein neuer GBR Vorsitzender gewählt werden.
Erstellt am 24.07.2017 um 16:55 Uhr von nicoline
Stier,
*bleibt der neu gewählte GBR Vorsitzender bis 2022 im Amt oder muss auf Grund dessen, dass in dem anderen Betrieb 2018 neu gewählt wird, ein neuer GBR Vorsitzender gewählt werden.*
Die Mitgliedschft im GBR ist gebunden an die Mitgliedschaft im entsendenden BR, egal ob Vorsitzender oder "nur" ordentliches Mitglied. Da der GBR Vorsitzende ohne Neuwahl weiterhin Mitglied des entsendenden BR ist, bleibt er bis zu dem Zeitpunkt GBR Vorsitzender, bis er abberufen wird, was ohne weiteres möglich ist, genau wei beim BR. So kenne ich es.