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Mann eines BR Mitgliedes kreuzt immer wieder an der Arbeitsstelle auf

E
Ermelchen
Jun 2017 bearbeitet

Hallo, Vielleicht weis das einer von euch und kann uns weiterhelfen. Der Mann eines BR Mitgliedes von uns kommt immer wieder an ihre Arbeitsstelle und brüllt lautstark herum. Der Arbeitgeber findet dies natürlich nicht so lustig und hat ihm Hausverbot erteilt, allerdings hält ihn das nicht ab immer wieder zu kommen. Unser BR Mitglied hat sich mittlerweile von ihm getrennt. Nun kommt der Arbeitgeber an und will dass sie einen Auflösungsvertrag unterschreibt weil das alles so nicht mehr tragbar sei. Sie hat sich geweigert diesen zu unterschreiben ist aber jetzt in Sorge ob sie der Arbeitgeber dennoch irgendwie raus kicken kann. Kann dies tatsächlich passieren? Ich denke mir, sie kann ja nichts für das Verhalten ihres Mannes (von dem sie ja sogar getrennt ist) Wie seht ihr das? Gibt es da eine Gesetzesgrundlage?

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

28.06.2017 um 23:00 Uhr

Ich sehe da keine Chancen für den Arbeitgeber.

D
DummerHund

29.06.2017 um 01:11 Uhr

dem gibt es aber absolut nix mehr hinzu zu fügen; sofern nicht noch neue Fakten auftauchen.

C
Challenger

29.06.2017 um 01:24 Uhr

Nach § 123 Straf­ge­setzbuch (StGB) handelt es sich sowohl beim wider­recht­lichen Eindringen als auch beim unerlaubten Aufenthalt um Hausfrie­dens­bruch. Das gilt nicht nur für Wohnungen und Geschäfts­räume, sondern auch für Grund­stücke. Für den Tatbe­stand Hausfrie­dens­bruch ist es bereits ausrei­chend, wenn der Täter zum Beispiel den Fuß in die Tür setzt. Eine Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe sind denkbar. Der Straftatbestand des Hausfriedensbruch ist erfüllt, wenn der Täter sich dem Hausverbot widersetzt. Der AG sollte daher Strafanzeige erstatten.

Ergänzend zu Pjöööng und Dummer Hund : Das Verhalten des Nochehemannes kann der Mitarbeiterin in gar keinem Fall angelastet werden. Die Kollegin sollte daher bei ihrer Weigerung bleiben. Da sie ohnehin besonderen Kündigungsschutz hat, kann sie sich beruhigt zurücklehnen.

E
Ermelchen

29.06.2017 um 09:31 Uhr

Vielen lieben Dank für eure Antworten :-)

B
betriebsratten

29.06.2017 um 11:21 Uhr

PS: Sie könnte vor Gericht erwirken dass er sich Ihr nicht nähern darf. Und als Zeuge treten der Arbeitgeber und die Kollegen an....

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