Der Wahlvorstands hat eine Vorschlagsliste für ungültig und nicht mehr für wählbar erklärt. Dazu wurden zwei Wahlvorstandssitzungen gemacht und das ganze per Beschluss beschlossen. Es ist alles korrekt von seitens des Wahlvorstands beschlossen worden, es wurde alles schriftlich festgehalten, Protokoll, Mitteilung des Beschlusses an den Listenvertreter. Jetzt werden Unterschriften gesammelt für eine Petition damit die Vorschlagsliste doch noch gültig werden soll und somit die ungültige Vorschlagsliste wieder wählbar wird. Die Briefwahl Unterlagen sind schon verschickt. Wie muss jetzt der Wahlvorstand auf so eine Petition reagieren?