Erstellt am 22.06.2017 um 07:02 Uhr von nicoline
Elbeschwimmer,
gar nicht! den Beschäftigten bleibt die Möglichkeit, die Wahl im Nahhinein anzufechten.
Erstellt am 22.06.2017 um 07:56 Uhr von gironimo
Eine Petition gibt es nicht in dieser Form im Betrieb. Die Kollegen können Unterschriften sammeln. Der WV ist aber in keiner Weise dadurch beeinflussbar. Er handelt nach der Wahlordnung.
Vielleicht könnt ihr noch die Sachlage durch eine öffentliche Erklärung besänftigen.