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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Petition während eines laufenden Wahlverfahren zur Betriebsratswahl

E
Elbeschwimmer
Apr 2018 bearbeitet

Der Wahlvorstands hat eine Vorschlagsliste für ungültig und nicht mehr für wählbar erklärt. Dazu wurden zwei Wahlvorstandssitzungen gemacht und das ganze per Beschluss beschlossen. Es ist alles korrekt von seitens des Wahlvorstands beschlossen worden, es wurde alles schriftlich festgehalten, Protokoll, Mitteilung des Beschlusses an den Listenvertreter. Jetzt werden Unterschriften gesammelt für eine Petition damit die Vorschlagsliste doch noch gültig werden soll und somit die ungültige Vorschlagsliste wieder wählbar wird. Die Briefwahl Unterlagen sind schon verschickt. Wie muss jetzt der Wahlvorstand auf so eine Petition reagieren?

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

22.06.2017 um 09:02 Uhr

Elbeschwimmer, gar nicht! den Beschäftigten bleibt die Möglichkeit, die Wahl im Nahhinein anzufechten.

G
gironimo

22.06.2017 um 09:56 Uhr

Eine Petition gibt es nicht in dieser Form im Betrieb. Die Kollegen können Unterschriften sammeln. Der WV ist aber in keiner Weise dadurch beeinflussbar. Er handelt nach der Wahlordnung.

Vielleicht könnt ihr noch die Sachlage durch eine öffentliche Erklärung besänftigen.

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