Hallo,
bei uns soll ein Mitarbeiter eine Änderungskündigung aufgrund von Arbeitsmangel erhalten. Sein Stundenlohn soll um 50 cent gekürzt werden. Hat der Mitarbeiter Bestandschutz auf seinen alten Stundenlohn? Er ist seit 1994 im Unternehmen tätig.
MfG
J.Hinrichs