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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitüberschreitung über 12 Stunden

N
Nobie
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege hat an einem Tag mehr als 12,5 Stunden gearbeitet. Sein Vorgesetzter begründet das mit einer IT-Umstellung für einen Kunden (geplant!). Ich meine, dass man in diesem Fall trotzdem nicht einfach mal fast 13 Stunden arbeiten darf. Meine Frage: Was muss der BR in so einem Fall eigentlich machen? Einfach die Begründung akzeptieren und gut is?

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Community-Antworten (7)

E
Ernsthaft

15.05.2017 um 14:01 Uhr

Hier stellt sich nicht unbedingt die Frage, was ein BR in so einem Fall machen muss oder könnte, sondern eher die, was er machen sollte. Er sollte sich vor allem einmal damit befassen, dass gerade ein IT-MA nicht unbedingt immer nach Stechuhr arbeiten kann.

Leider ist es oftmals so, dass sich ein gerade aktuelles Problem nicht daran hält und einem das Leben schwer macht. Sollte oder kann ein IT-ler dieses wirklich auf den nächsten Tag verschieben?

Computer sind nun mal keine Autos. In der Regel hängen von Reparaturen oder sonstig erfolgreich Beendetem, auch die weiteren Tätigkeiten nicht nur einiger MA ab. Daher würde ich als BR hier auch nur das beanstanden und andere Regelungen fordern, was auch regelbar ist und nicht von div. Erfolgen abhängig ist.

N
Nobie

15.05.2017 um 14:41 Uhr

Mir ist schon klar, dass die IT in Notfällen die Probleme lösen muss - so war das in diesem Fall aber nicht! Das war eine im voraus geplante IT Umstellung gewesen, bei der die Stammdaten eines Kunden ins System eingepflegt wurden. Umfang der Arbeiten war vorher bekannt. Demnach hätten das auch 2 Kollegen in jeweils 6,5 Std. erledigen können. Also es wäre definitive vermeidbar gewesen.

HP
Hr Peppschmier

15.05.2017 um 15:27 Uhr

"Sein Vorgesetzter begründet das mit einer IT-Umstellung für einen Kunden (geplant!)." Wer wurde hier wann über die notwendige Mehrarbeit informiert. Auf jeden Fall muss der BR im Vorfeld informiert werden und kann mitbestimmen (§87 (1) BetrVG). Im geschilderten Fall hätte ein Hinweis auf Verletzung des ArbZG erfolgen müssen.

P
Pjöööng

15.05.2017 um 15:56 Uhr

Die Grenzen die der Arbeitgeber einzuhalten hat, sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Für "außergewöhnliche Fälle" sind dort Regelungen im § 14 niedergelegt.

Der Arbeitgeber hat die Arbeiten so zu planen, dass er in der Regel nicht auf die Ausnahmen des § 14 zurückgreifen muss.

Wenn es dann mal "passiert" ist, würde ich den Arbeitgeber auffordern darzulegen wie dies in Zukunft vermieden werden kann.

G
gironimo

15.05.2017 um 16:43 Uhr

Irgendwie glauben ja viele ITler ja, das für sie das ArbZG nicht gilt.

Der BR sollte in solchen Fällen umgehend an AG auffordern, für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen (mal abgesehen davon, gibt es ja auch noch die Mitbestimmung bei Mehrarbeit )

Also : Die Begründung nicht einfach so akzeptieren.

G
ganther

15.05.2017 um 19:31 Uhr

Zu Not mit der Gewerbeaufsicht drohen

B
betriebsratten

18.05.2017 um 14:58 Uhr

Wenn ich schon lese "IT in Notfällen ".....eine Support Abteilung hätte nur Notfälle In ner Schulung hat mal jemand sehr schön hergeleitet dass es Notfälle in einer Notaufnahme nicht gibt (die hatten auch so ein Problem) weil der Notfall dort schlicht der Normalfall ist. Ihre ganze Arbeit ist darauf ausgelegt. Und der Normalfall sind 8h. die 10h sind schon für außergewöhnliche Fälle. Drohte Gefahr für Leib Leben Gesundheit? Für den Verderb von wesentlichen Warenbeständen? Für den Fortbestand des Unternehmens wenn nichts unternommen wird? Also für den tatsächlichen Fortbestand-nicht nur einen wie auch immer bezifferten wirtschaftlichen Schaden. Also

Ich hab als BR mal ironisch angemerkt: Über was reden wir denn? Armageddon? Den Untergang der Welt wie wir sie kennen?

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