Erstellt am 15.05.2017 um 12:01 Uhr von Ernsthaft
Hier stellt sich nicht unbedingt die Frage, was ein BR in so einem Fall machen muss oder könnte, sondern eher die, was er machen sollte.
Er sollte sich vor allem einmal damit befassen, dass gerade ein IT-MA nicht unbedingt immer nach Stechuhr arbeiten kann.
Leider ist es oftmals so, dass sich ein gerade aktuelles Problem nicht daran hält und einem das Leben schwer macht. Sollte oder kann ein IT-ler dieses wirklich auf den nächsten Tag verschieben?
Computer sind nun mal keine Autos. In der Regel hängen von Reparaturen oder sonstig erfolgreich Beendetem, auch die weiteren Tätigkeiten nicht nur einiger MA ab.
Daher würde ich als BR hier auch nur das beanstanden und andere Regelungen fordern, was auch regelbar ist und nicht von div. Erfolgen abhängig ist.
Erstellt am 15.05.2017 um 12:41 Uhr von Nobie
Mir ist schon klar, dass die IT in Notfällen die Probleme lösen muss - so war das in diesem Fall aber nicht!
Das war eine im voraus geplante IT Umstellung gewesen, bei der die Stammdaten eines Kunden ins System eingepflegt wurden. Umfang der Arbeiten war vorher bekannt. Demnach hätten das auch 2 Kollegen in jeweils 6,5 Std. erledigen können.
Also es wäre definitive vermeidbar gewesen.
Erstellt am 15.05.2017 um 13:27 Uhr von Hr Peppschmier
"Sein Vorgesetzter begründet das mit einer IT-Umstellung für einen Kunden (geplant!)."
Wer wurde hier wann über die notwendige Mehrarbeit informiert.
Auf jeden Fall muss der BR im Vorfeld informiert werden und kann mitbestimmen (§87 (1) BetrVG). Im geschilderten Fall hätte ein Hinweis auf Verletzung des ArbZG erfolgen müssen.
Erstellt am 15.05.2017 um 13:56 Uhr von Pjöööng
Die Grenzen die der Arbeitgeber einzuhalten hat, sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Für "außergewöhnliche Fälle" sind dort Regelungen im § 14 niedergelegt.
Der Arbeitgeber hat die Arbeiten so zu planen, dass er in der Regel nicht auf die Ausnahmen des § 14 zurückgreifen muss.
Wenn es dann mal "passiert" ist, würde ich den Arbeitgeber auffordern darzulegen wie dies in Zukunft vermieden werden kann.
Erstellt am 15.05.2017 um 14:43 Uhr von gironimo
Irgendwie glauben ja viele ITler ja, das für sie das ArbZG nicht gilt.
Der BR sollte in solchen Fällen umgehend an AG auffordern, für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen (mal abgesehen davon, gibt es ja auch noch die Mitbestimmung bei Mehrarbeit )
Also : Die Begründung nicht einfach so akzeptieren.
Erstellt am 15.05.2017 um 17:31 Uhr von ganther
Zu Not mit der Gewerbeaufsicht drohen
Erstellt am 18.05.2017 um 12:58 Uhr von betriebsratten
Wenn ich schon lese "IT in Notfällen ".....eine Support Abteilung hätte nur Notfälle
In ner Schulung hat mal jemand sehr schön hergeleitet dass es Notfälle in einer Notaufnahme nicht gibt (die hatten auch so ein Problem) weil der Notfall dort schlicht der Normalfall ist. Ihre ganze Arbeit ist darauf ausgelegt.
Und der Normalfall sind 8h. die 10h sind schon für außergewöhnliche Fälle.
Drohte Gefahr für Leib Leben Gesundheit?
Für den Verderb von wesentlichen Warenbeständen?
Für den Fortbestand des Unternehmens wenn nichts unternommen wird? Also für den tatsächlichen Fortbestand-nicht nur einen wie auch immer bezifferten wirtschaftlichen Schaden.
Also
Ich hab als BR mal ironisch angemerkt:
Über was reden wir denn? Armageddon? Den Untergang der Welt wie wir sie kennen?