Erstellt am 26.04.2017 um 06:19 Uhr von UliPK
"Darf ein neu gewählter Betriebsrat...... die Arbeit des vorherigen Betriebsrates kontrollieren bzw. anzweifeln?"
Natürlich, warum auch nicht?
Wenn der alte BR Fehler gemacht hat kann der neue BR diese korrigieren.
Wenn BV´s nicht den geltenden Gesetzen entsprechen sind sie eh erst einmal nichtig und müssen neu verhandelt werden.
Erstellt am 26.04.2017 um 07:50 Uhr von gironimo
Aber erst einmal eins nach dem anderen.
Besucht erst einmal selbst Schulungen, damit ihr nicht auch vieles falsch macht.
Erstellt am 26.04.2017 um 10:15 Uhr von celestro
"Was wenn Beschlüsse/ BV gegen alle Gesetze verstoßen...?"
Da kann ich Dich beruhigen ... das ist unmöglich. Denn bei der Menge an Gesetzen, die es in Deutschland gibt, wirst Du niemals einen Beschluss / eine BV geben, die gegen ALLE Gesetze verstößt.
P.S. Wer Ironie findet, darf Sie behalten.