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Möglichkeiten zur Umkleide für kaufmännische Angestellte

N
Nobie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir stehen vor folgender Frage und wissen nicht wirklich eine Antwort. Wie sieht ihr die Sache?

Unternehmen mit ca. 350 Mitarbeitern, davon ca. 200 gewerbliche und ca. 150 kaufmännische.

Gewerbliche Mitarbeiter haben die Möglichkeit sich in Umkleideräumen umzuziehen (Arbeitskleidung zwingend vorgeschrieben), zu duschen und haben jeweils 2 Spinde um Ihre Sachen einzuschließen. Ein paar wenige kaufmännische Mitarbeiter haben auch Spinde, die mit Zweirad zur Firma kommen und vor Arbeitsantritt sich umziehen, duschen oä. Nun sind diese Spinde aber begrenzt und kaufmännische Mitarbeiter, die auch einen Spind haben möchten, bekommen keines, da es keine freien gibt.

Die Beschwerde ist nun bei uns. Ist der AG verpflichtet, auch kaufmännischen Mitarbeitern die Möglichkeit zum umziehen, duschen und zum einschließen von pers. Sachen im Spind zu ermöglichen, wenn diese z.B. im Sommer mit Fahrrad zur Arbeit kommen?

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Community-Antworten (3)

Z
Zappelmann

30.03.2017 um 11:56 Uhr

Wie du zur Arbeit kommst, ist deine Privatsache. Da ist der AG zu nichts verpflichtet, es sei den ... Wenn die räumlichen Möglichkeiten bestehen, könntet ihr ja versuchen, eine BV abzuschließen, müssen vielleicht keine Spinde sein, Schließfächer? Manchmal hat der AG auch Wünsche und eine Hand wäscht die andere. ;))

U
UliPK

30.03.2017 um 11:59 Uhr

Wenn die nicht auch einem Kleiderzwang unterliegen steht denen das wohl eher nicht zu. Ist wohl eher ein gutwill eures AG das er zB KA die mit dem Fahrad kommen diese Möglichkeit bietet. Lese dir dazu mal dazu durch unter Punkt 4 am ende der PDF https:www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf

G
gironimo

30.03.2017 um 21:09 Uhr

Wenn einige haben und die anderen nicht, stellt sich die Frage, warum diese haben und wer das entschieden hat.

Ich sehe genügend argumentative Ansatzpunkte, diese Frage mit dem AG zu diskutieren.

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